Mitarbeitende der Transportpolizei könnten bald Elektroschockpistolen tragen. Die Entscheidung fällt im Dezember.
Elektroschockpistole
Ein Polizist mit einem Taser – auch Elektroschockpistole oder Destabilisierungsgerät genannt. (Archivbild) - keystone

Mitarbeitende der Transportpolizei sollen künftig Elektroschockpistolen tragen dürfen. Dieser Meinung ist nach dem Nationalrat auch die zuständige Ständeratskommission. Mit sieben zu zwei Stimmen hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) ihrem Rat beantragt, eine entsprechende Motion von Michaël Buffat (SVP/VD) anzunehmen.

Dies teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Die kleine Kammer entscheidet voraussichtlich in der Wintersession vom Dezember darüber. Der Transportpolizei soll gemäss Titel des Vorstosses die Hilfsmittel geboten werden, damit sie ihre Reaktion an der konkreten Situation anpassen könne.

Einsatz von Elektroschockgeräten zur Flexibilität

Die Mehrheit der KVF-S möchte mit der Möglichkeit eines Einsatzes von Elektroschockgeräten erreichen, «dass die Transportpolizei flexibler auf bestimmte Situationen reagieren kann. Um so die Sicherheit der Reisenden weiterhin bestmöglich zu gewährleisten», wie es hiess. Die Minderheit beantragt gemäss dem Communiqué die Ablehnung der Motion, da die Stellungnahme des Bundesrats zum Vorstoss in ihren Augen zu Verwirrung führen könne.

Die Landesregierung beantragt die Motion zur Annahme. Gemäss schriftlicher Stellungnahme soll die Prüfung der Eignung und Verhältnismässigkeit im Rahmen der Erfüllung der Motion erfolgen. «Es soll ausgearbeitet werden, in welchen Einsatzgebieten der Transportpolizei ein Destabilisierungsgerät geeignet und sinnvollerweise einsetzbar wäre.»

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