Ständerat

    Ständerat will Energie-Anlagen nicht der «Lex Koller» unterstellen

    Keystone-SDA
    Keystone-SDA

    Bern,

    Schweizer Wasserkraftwerke und Atomkraftwerke bleiben von der «Lex Koller» ausgenommen.

    lex koller
    Auch Anlagen wie das Kernkraftwerk Leibstadt sollten der «Lex Koller» unterstellt werden. (Archivbild) - keystone

    Schweizer Wasserkraftwerke, Atomkraftwerke sowie Strom- und Gasnetze sollen nicht der «Lex Koller» unterstellt werden. Der Ständerat ist der Meinung, dass stattdessen die neue Vorlage zum Investitionsprüfgesetz weiterverfolgt werden soll, um kritische ausländische Investoren abzuschrecken. Die kleine Kammer ist am Mittwoch nicht auf eine Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland – «Lex Koller» genannt – eingetreten. Der Entscheid fiel mit 29 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

    Das Geschäft geht damit zurück an den Nationalrat. Eine linke Minderheit wollte dagegen dem Nationalrat folgen, der sich im vergangenen Sommer mit 120 zu 72 Stimmen bei einer Enthaltung für eine Änderung der «Lex Koller» ausgesprochen hatte. Aus ihrer Sicht ist die Vorlage der richtige Weg, um die Versorgungssicherheit als essenzielles Gut zu stärken. Der Verkauf wichtiger Energie-Infrastrukturen ins Ausland solle via «Lex Koller» nach dem Prinzip «nein, ausser» eingeschränkt werden.

    Vorstellung des neuen Investitionsprüfgesetzes

    Das Plenum folgte aber dem Antrag der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) auf Nichteintreten auf die Vorlage. Kommissionssprecher Pirmin Bischof (Mitte/SO) und andere bürgerliche Rednerinnen und Redner verwiesen auf das Investitionsprüfgesetz. Dieses hat der Bundesrat im Dezember 2023 an das Parlament überwiesen.

    Die Vorlage zielt auf Übernahmen, die die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Schweiz gefährden könnten. Ausländische staatlich kontrollierte Investoren unterstünden neu einer Genehmigungspflicht, sofern sie einen kritischen Bereich beträfen wie etwa die Gesundheits-, Telekom- oder Transportinfrastruktur.

    Investitionsprüfgesetz: Erlaubt mit Einschränkungen

    Auch die Elektrizitätsproduktion, Erdgasleitungen und Stromnetze sind im bundesrätlichen Entwurf als kritische Sektoren definiert. Ausländische Investitionen blieben mit dem Investitionsprüfgesetz grundsätzlich erlaubt. Bei Sicherheitsbedenken könnte der Staat aber intervenieren.

    Diese Vorlage sei der richtige Weg, sagte Bischof. Sie definiere sektorenübergreifende Regeln für Übernahmen. Eine separate Lösung für den Energiebereich sei deshalb nicht sinnvoll.

    Kommentare

    Weiterlesen

    lex koller
    11 Interaktionen
    Beratung

    MEHR STäNDERAT

    5 Interaktionen
    Bern
    Lebensmittel Tisch Eier Nüsse Apfel Avocado Weintrauben Tomaten
    14 Interaktionen
    Bern
    Ständerat
    59 Interaktionen
    EU-Vertragspaket
    EU
    26 Interaktionen
    Brüssel

    MEHR AUS STADT BERN

    YB Fassnacht Schweizer Nati
    3 Interaktionen
    Bei Sieg in Luzern
    gg
    12 Interaktionen
    Welt-Neuheit
    Rendez-vous Bundesplatz
    1 Interaktionen
    «Natur pur»
    BSV Bern
    Handball