Steuerliche Begünstigungen von Aus- und Umbauten bestehender Gebäude soll es nicht geben. So will es der Ständerat, der keine Gesetzesänderung einführen möchte.
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Der Ständerat sieht keinen Handlungsbedarf bei Energie-Sanierungen. (Symbolbild) - keystone

Der Ständerat will keine Gesetzesänderung zur steuerlichen Begünstigung von Aus- und Umbauten bestehender Gebäude. Dies auch wenn diese dem Umweltschutz und dem Energiesparen zugute kommen. Die kleine Kammer sieht das Anliegen einer entsprechenden Motion aus dem Nationalrat als bereits erfüllt an.

Oppositionslos lehnte der Ständerat am Montag einen Vorstoss der Aargauer FDP-Nationalrätin Maja Riniker ab. Der Nationalrat hatte dem Vorstoss in der Frühjahrssession zugestimmt, nun ist dieser vom Tisch.

Riniker kritisierte in der Begründung der im März 2022 eingereichten Motion, bis anhin könne etwa der Ausbau eines Dachstocks steuerlich nicht abgezogen werde, auch wenn er dem Energiesparen diene. Dies widerspreche dem Grundgedanken des Gesetzgebers.

Mit seinem Entscheid folgte der Ständerat dem Antrag seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S). Die vorberatende Kommission hielt in ihrer Stellungnahme fest, dass Bundesgericht habe schon Anfang Jahr die bisherige Praxis der Behörden als nicht gesetzeskonform bezeichnet. Es bestehe kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf mehr. Sie empfahl Rinikers Motion ohne Gegenstimme zur Ablehnung.

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