Der Bundesrat muss beim Stockwerkeigentumsrecht keine weiteren Schritte ergreifen. Der Ständerat hat am Montag eine Motion aus dem Nationalrat abgelehnt.
Ständerat
Der Ständerat im Bundeshaus. (Archivbild) - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Oppositionslos folgte die kleine Kammer Antrag ihrer Kommission für Rechtsfragen (RK-S).

Der Vorstoss ist damit vom Tisch.

Der Aargauer GLP-Nationalrat Beat Flach wollte, dass der Bundesrat das Stockwerkeigentumsrecht auf Lücken und Verbesserungsmöglichkeiten hin prüft. Gestützt auf die Prüfung sollte die Landesregierung dem Parlament Vorschläge für Gesetzesanpassungen vorlegen. Der Nationalrat hatte dem Vorstoss im Herbst 2019 mit 108 zu 63 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt.

Die vorberatende Kommission anerkannte zwar Handlungsbedarf. Ein beinahe deckungsgleicher Vorstoss des Ausserrhoder FDP-Ständerats Andrea Caroni sei jedoch bereits an den Bundesrat überwiesen worden. Eine Annahme der Motion Flachs bringe darum keinen Mehrwert.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Andrea CaroniNationalratBeat FlachBundesratParlamentHerbstGLPFDPStänderat