Ständerat lehnt Burkaverbot ab und stimmt für den Gegenvorschlag
Der Ständerat lehnt das Burkaverbot klar ab, unterstützt hingegen den Gegenvorschlag des Bundesrats.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» wurde vom Ständerat abgelehnt.
- Der Gegenvorschlag fordert, dass bei Identifizierung das Gesicht gezeigt werden muss.
- Der Ständerat unterstütz diesen Vorschlag.
Der Ständerat hat entschieden: Mit 34 zu 9 Stimmen lehnt er die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» klar ab. Dagegen unterstützt der Ständerat den Gegenvorschlag des Bundesrats mit 35 zu 8 Stimmen bei ebenfalls zwei Enthaltungen.
Anlass für die Debatte war die Initiative für ein Burkaverbot und der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates. Der Gegenvorschlag sieht vor, dass künftig das Gesicht gezeigt werden muss, wenn es um Identifizierung geht.

Bundesrätin Karin Keller-Sutter bemerkte in der Debatte, dass sie in ihrem persönlichen Umfeld Angst vor einer Islamisierung der Schweiz spüre. Diesbezüglich müsse man die Ängste ernst nehmen und die Gefahren angehen. «Da müssen wir auch Mut zur Intoleranz haben.»
Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative für das Burkaverbot von den Initianten zurückgezogen oder vom Volk abgelehnt wird.
Ständerat diskutierte wegen Initiative über Burkaverbot
Hinter der Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» steht das «Egerkinger Komitee» um Nationalrat Walter Wobmann (SVP/SO). Dieses hat im November 2009 bereits die Initiative für ein Minarett-Verbot durchgebracht. Das neue Begehren fordert ein landesweites Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum.

Im Auge hat das Komitee religiös begründete Verschleierungen, aber auch vermummte Vandalen. Ausnahmen vom Verhüllungsverbot will es ausschliesslich aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, des Klimas und des einheimischen Brauchtums zulassen. Ausserdem soll niemand eine Person zwingen dürfen, ihr Gesicht zu verhüllen.
Busse von bis zu 10'000 Franken
Der Bundesrat will mit seinem indirekten Gegenvorschlag eine gesetzliche Pflicht einführen, das Gesicht bei einer Identifikation der Person zu zeigen. Als Beispiele genannt werden die Bereiche Migration, Zoll, Sozialversicherungen oder Billettkontrollen in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Bei einem Verstoss sollen Leistungen dieser Behörden verweigert und Bussen ausgesprochen werden. Die Höchstbusse beträgt 10'000 Franken. Voraussichtlich dürfte die Busse in den meisten Fällen aber nicht mehr als einige hundert Franken betragen. Ansonsten könnte sie unverhältnismässig sein, schreibt der Bundesrat dazu.