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    Ständerat erweitert Schutzklausel mit Zuwanderungsabgabe

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    Bern,

    Der Ständerat hat das Instrument der Schutzklausel im Rahmen der neuen EU-Verträge mit einer Lenkungsabgabe ergänzt.

    Ständerat
    Der Ständerat-Saal in Bern. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Ständerat hat eine Schutzklausel im Rahmen der neuen EU-Verträge mit einer Lenkungsabgabe ergänzt.
    • Wenn die Schweiz wegen starker EU-Zuwanderung schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme feststellt, soll diese zu tragen kommen.
    • Die Schweiz soll neu eigenständig Massnahmen ergreifen können.

    Der Ständerat hat die Schutzklausel im Rahmen der neuen EU-Verträge mit einer Lenkungsabgabe ergänzt. Diese soll dann zum Tragen kommen, wenn die Schweiz wegen starker EU-Zuwanderung schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme feststellt.

    Um die Zuwanderung aus der EU nach Inkrafttreten des neuen Vertragspakets einzuschränken, soll die Schweiz neu eigenständig Massnahmen ergreifen können, wenn sie auf ihrem Gebiet schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme feststellt. Justizminister Beat Jans bezeichnete die neu mit der EU ausgehandelte Schutzklausel als Erfolg.

    Beat Jans
    Justizminister Beat Jans bezeichnete die neu mit der EU ausgehandelte Schutzklausel als Erfolg. - keystone

    Der Bundesrat muss die Aktivierung der Schutzklausel prüfen, wenn einer von vier Schwellenwerten überschritten wird. Es sind die Nettozuwanderung aus der EU, die Zahl der neuen Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die Zunahme der Arbeitslosigkeit oder die Sozialhilfequote. Wird einer dieser Werte landesweit überschritten, muss der Bundesrat handeln.

    Abgabe für Unternehmen und Personen

    Der Ständerat ging nun weiter. Auf Antrag seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-S) will er den Bundesrat verpflichten, jährlich zu prüfen, ob die Schutzklausel aufgerufen werden muss. Und er möchte zusätzlich eine Lenkungsabgabe einführen.

    Die Mehrheit war überzeugt, dass die Zuwanderungsabgabe Anreize schafft, das inländische Arbeitskräftepotenzial zu nutzen. Eine richtig ausgestaltete Abgabe könne die Zuwanderung beschränken und gleichzeitig sicherstellen, dass primär diejenigen zuwanderten, die eine hohe Wertschöpfung generierten.

    Gemäss Ständeratsbeschluss soll die Abgabe für unselbstständig Erwerbstätige bei den Unternehmen erhoben werden. Bei Familienangehörigen sollen die volljährigen nachziehenden Personen abgabepflichtig sein. Die Erträge der Abgabe sollen an die Bevölkerung verteilt werden. Die Abgabe soll auch für Drittstaatenangehörige vorgesehen werden, sobald die Schutzklausel aktiviert wurde.

    Mindestansätze festgelegt

    Eine solche Zuwanderungsabgabe im Rahmen der Schutzklausel stehe dem Abkommen mit der EU nicht entgegen, sagte Jans. Er gab jedoch zu bedenken, dass die Einführung aus Sicht des Bundesrats erhebliche rechtliche und bürokratische Hürden mit sich bringe. Eine Herausforderung sei auch die Festlegung der Höhe der Abgabe. Der Ständerat schlägt Mindestansätze von 2000 bis 4000 Franken vor.

    Befürwortest du die Schutzklausel?

    Jans plädierte dafür, die Abgabe für Familienangehörige zu streichen. Ein entsprechender Antrag von Flavia Wasserfallen (SP/BE) scheiterte jedoch mit 26 zu 14 Stimmen deutlich. Zudem soll die Abgabe nach Meinung des Bundesrats einmalig und nicht wiederkehrend erfolgen. Mit den Details wird sich noch der Nationalrat befassen.

    Strafregisterauszug zwingend

    Mit Stichentscheid von Ständeratspräsident Stefan Engler (Mitte/GR) beschloss die kleine Kammer zudem, dass EU-Bürgerinnen und EU‐Bürger beim Zuzug in die Schweiz einen Strafregisterauszug vorlegen müssen. Ergibt die Überprüfung, dass die betroffene Person eine entsprechende Gefahr darstellt, kann ihr der Aufenthalt verweigert oder eingeschränkt werden. Derzeit handhaben die Kantone das unterschiedlich.

    Ohne Vorlegen des Strafregisterauszug nehme man in Kauf, dass möglicherweise Menschen mit einer kriminellen Vergangenheit in die Schweiz einwanderten, machte Esther Friedli (SVP/SG) geltend. Die vorberatende Kommission schlug vor, dass ein Strafregisterauszug nur vorgelegt werden muss, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt. Alles andere sei gleichbedeutend mit einem Generalverdacht, sagte Tiana Angelina Moser (GLP/ZH). Bundesrat Jans betonte im Plenum, dass das Vorlegen eines Strafregisterauszugs nicht Teil des Verhandlungsmandates mit der EU gewesen sei.

    Kommentare

    User #5944 (nicht angemeldet)

    Mein JA zu den Verträgen ist sicher. Es ist Zeit um mit der Zeit zu gehen und gemeinsam die UA zu unterstützen.

    User #2699 (nicht angemeldet)

    Soziale Probleme können schon lange feststellt werden. So werden ü50 gar keine Stelle mehr erhalten, von den Ausgesteuerten will ich gar nicht reden. Ich bin gegen diese EU-Mogelpackung.

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