Bei der Revision der Strafprozessordnung ist weiterhin nicht klar, ob Beschuldigte wie heute an Einvernahmen anderer Beschuldigter teilnehmen dürfen. Der Ständerat möchte die Teilnahmerechte weiterhin beschränken, der Nationalrat nicht.
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Gemäss Ständerat soll die Staatsanwaltschaft einen Ausschluss anordnen können, wenn die beschuldigte Person ausserhalb des Haftverfahrens noch nicht einvernommen worden ist. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat folgte am Dienstag mit 32 zu 11 Stimmen der Mehrheit seiner Rechtskommission (RK-S).

Demnach sollen im gleichen Verfahren beschuldigte Personen unter gewissen Umständen bei einer Einvernahme von weiteren Beschuldigten ausgeschlossen werden können.

Gemäss Ständerat soll die Staatsanwaltschaft einen Ausschluss anordnen können, wenn die beschuldigte Person ausserhalb des Haftverfahrens noch nicht einvernommen worden ist. Damit werde die heutige Praxis nicht fundamental geändert, sagte Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH).

Auch der Bundesrat will die Teilnahmerechte beschränken. Er argumentiert mit Fällen, in denen mehrere Bandenmitglieder beschuldigt sind. Die Teilnahmerechte seien das Herzstück der Revision, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Nichts zu tun «würde in der Praxis eine gewisse Enttäuschung auslösen».

Die unterlegene Minderheit will beim geltenden Recht bleiben und zu Gunsten fairer Verfahren die Teilnahmerechte nicht einschränken. Der Eingriff in die Strafprozessordnung werde allein von den Staatsanwälten verlangt, monierte Beat Rieder (Mitte/VS) und forderte, das Vorhaben zu unterbinden.

Wie die Minderheit will es auch der Nationalrat halten. Er ist nun wieder am Zug.

In der seit 2011 geltenden Strafprozessordnung werden einzelne Punkte angepasst. Schon kurz nach deren Inkrafttreten wies die Praxis auf Probleme hin, es folgten parlamentarische Vorstösse. Der Bundesrat hat die Anliegen nun in einer Vorlage zusammengefasst.

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