EU

    Ständemehr und EU-Verträge – das Parlament entscheidet

    Esada Kunic
    Esada Kunic

    Bern,

    Brauchen die Bilateralen III das Ständemehr? Der Streit um die EU-Abstimmungshürde geht nun ins Schweizer Parlament.

    schweiz EU Ständemehr
    Brauchen die Bilateralen III das Ständemehr? Das Schweizer Parlament entscheidet diese Woche über die EU-Abstimmungshürde. (Symbolbild) - keystone

    Der Ständerat befasst sich diese Woche mit einer wegweisenden Frage zur Europapolitik. Hinter dem Grundsatzentscheid steht ein Vorstoss des FDP-Ständerats Andrea Caroni aus Appenzell Ausserrhoden, wie «swissinfo.ch» berichtet.

    Der Ausserrhoder Freisinnige und Justizprofessor hat eine Parlamentarische Initiative der staatspolitischen Kommission des Ständerats angestossen. Diese verlangt laut «OnlineReports», dass die Bilateralen III in einem neuen Verfassungsartikel verankert werden.

    Braucht das EU-Paket zwingend das Ständemehr?

    Jede Verfassungsänderung braucht ein doppeltes Mehr von Volk und Ständen. Damit würde die Abstimmungshürde für das EU-Vertragspaket erheblich steigen, schreibt das «SRF».

    Was das Ständemehr bedeutet

    Das Ständemehr ist, grob gesagt, die Mehrheit der Kantone, berichtet «swissinfo.ch». Es greift immer dann, wenn über Verfassungsänderungen oder den Beitritt zu internationalen Organisationen abgestimmt wird.

    Politikprofessor Adrian Vatter von der Universität Bern erklärt, dass es beim Ständemehr nicht um die Volksmehrheit geht. Sondern um den Föderalismus und den Schutz der kleinen, eher konservativen Kantone.

    Die Politologen Rahel Freiburghaus und Adrian Vatter haben die Abstimmungshürde für die Bilateralen III berechnet. Laut ihrer Analyse wäre für ein sicheres Ständemehr ein qualifiziertes Volksmehr von rund 55 Prozent erforderlich.

    Bundesrat dagegen, Kommissionen dafür

    Der Bundesrat will die Bilateralen III einem fakultativen Referendum unterstellen und auf das Ständemehr verzichten, schreibt «swissinfo.ch». Bundesrat Ignazio Cassis räumte dabei offen ein, dass es bei dieser Abwägung auch ein taktisches Element gebe.

    Die staatspolitischen Kommissionen beider Räte sind jedoch anderer Meinung: Sie wollen, dass bei der Abstimmung zwingend sowohl das Volks- als auch das Ständemehr nötig sind. Die Kommission des Nationalrats schloss sich dem Vorhaben mit 15 zu 10 Stimmen an, berichtet das «SRF»

    Schweiz EU Ständemehr
    Das Ständemehr für die EU-Verträge spaltet das Parlament. Kommissionen und Bundesrat sind sich uneinig. (Symbolbild) - keystone

    Der Kommissionsentscheid der Ständeratskommission fiel mit 6 zu 6 Stimmen. Und dem Stichentscheid der Kommissionspräsidentin Heidi Z'graggen (Mitte), so «Plattform J».

    Politischer Streit um Volksrechte

    SP-Nationalrätin Samira Marti bezeichnet den Vorstoss als «staatspolitischen Trick». Dies, weil damit der Entscheid über die bilateralen Verträge von den flankierenden Massnahmen getrennt werde.

    Dadurch werde der Kompromiss zum Lohnschutz mit den Gewerkschaften ausgehebelt, berichtet «OnlineReports».

    Der Ständerat debattiert diese Woche über die Initiative, der Nationalrat soll kommende Woche folgen. Die jeweiligen Aussenpolitischen Kommissionen der beiden Räte bekämpfen die Initiative mit deutlichen Mehrheiten.

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    Kommentare

    User #2430 (nicht angemeldet)

    Der Föderalismus wurde bereits mit Corona ausgehebelt, ist halt bei diesem Personal im Ständerat möglich, wenn es so weitergeht brauchen wir diese Kammer bald nicht mehr, oder.

    User #5240 (nicht angemeldet)

    Niemand der bei Sinnen ist würde so etwas unterschreiben. Es wäre gleichbedeutend wie «Der VER-mieter entscheidet frei über die Wohnung, deren Preis und deren Benutzung. Ist der Mieter nicht mit dem Vermieter einverstanden wird der Bruder des Vermieters darüber entscheiden wer Recht hat.» Niemand würde so etwas unterschreiben und genau so ist der Unterwerfungsvertrag mit der EU.

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