Spoofing: Konsumentenschutz fordert Massnahmen der Politik
Das Wichtigste in Kürze
- Spoofing – das Kapern von wildfremden Handynummern – wird immer mehr zum Problem.
- Doch die Politik zögert, gezielte Massnahmen einzuführen.
- Der Konsumentenschutz fordert Gesetze analog zu den Nachbarländern.
Kriminelle kapern die Handy-Nummern von unbescholtenen Schweizerinnen und Schweizern: Dass dieses sogenannte Spoofing ein Problem ist, weiss man auch im Parlament. SVP-Nationalrat Gregor Rutz wurde vor zwei Jahrzehnten selbst Opfer der Masche, wie er gegenüber Nau.ch ausführt. Betroffen war gar die Festnetznummer, über die Betrüger Geld abgezogen hätten.
«Das Fiese an dieser Masche war, dass eben nur so viel Geld abgeholt wurde, dass sich ein Verfahren nicht lohnte.». Nach Meldung an den Provider wurde Rutz' Nummer mit einem Code versehen, über welchen man sich einwählen musste. «Eine Rechnung von einigen Hundert Franken musste ich allerdings begleichen – ein rechtliches Verfahren wäre teurer gekommen.»
Nachbarländer machen es vor
Spoofing ist für die Betroffenen ärgerlich und für die Behörden kaum fassbar. Müsste man mehr dagegen tun? «Selbstverständlich», sagt Lucien Jucker, Leiter Datenschutz & Digitalisierung bei der Stiftung für Konsumentenschutz. Im Parlament gab es auch immer wieder Vorstösse dazu, nur versandeten die meist – oder der Bundesrat vertröstete.
Wurde Ihre Handynummer schon einmal von Betrügern missbraucht?
So 2016, als er die Entwicklung in der EU abwarten wollte. Nur, betont Jucker, haben seither Deutschland und Österreich Massnahmen beschlossen und in der EU sei die Diskussion neu entflammt. «Offenbar stellen sich aber Telekommunikationsanbieter sowie Unternehmen, die Ihre Servicecenter im Ausland mit einer inländischen Telefonnummer betreiben, gegen solche Massnahmen.»
So nimmt Deutschland seit Dezember 2021 Provider in die Pflicht: Sie müssen unterdrücken, dass ausländische Anrufe vorgeben, aus dem deutschen Festnetz zu kommen. In Österreich müssen Telekomanbieter bis im September die technischen Voraussetzungen angepasst haben: Sie müssen verdächtige Nummern prüfen und gegebenenfalls die Rufnummer-Anzeige unterdrücken können.
SVP-Rutz warnt vor Eingriff in Privatsphäre
Solche Massnahmen seien zielführend gegen Spoofing, sagt Lucien Jucker vom Konsumentenschutz. Er weist darauf hin, dass 2016 vor allem Unternehmen für unerwünschte Werbeanrufe Spoofing verwendeten. «Mittlerweile sind es aber zunehmend Cyberkriminelle», so Jucker, und weil sich das Problem zunehmend verschärfe, bestehe Handlungsbedarf.
«Die absolute Sicherheit gibt es nicht», sagt dagegen SVP-Nationalrat und Direktbetroffener Gregor Rutz. «Betrugsfälle gibt es überall – sei es mit Kreditkarten, mit Mobiltelefonen oder auch im Flugverkehr.» Entsprechend warnt Rutz vor Überregulierung, auch wenn man die Fälle konsequent verfolgen und ahnden müsse.
Problematisch wäre für ihn unter anderem die Pflicht für Telekomanbieter, Verbindungsnachweise ein Jahr (statt aktuell sechs Monate) zu speichern. Auch wenn dies im Einzelfall helfen könne: «Dies würde aber einen weiteren Eingriff in die Privatsphäre bedeuten und auch wieder Spannungsfelder mit dem Datenschutzrecht eröffnen.»
Rutz will stattdessen auf die Sensibilisierung der Bevölkerung setzen: Darauf hinweisen, dass in Verdachtsfällen eine Meldung an die Polizei gemacht werden soll. «Auch wenn diese vielleicht im Moment nichts unternehmen kann, sind solche Hinweise bei der Aufklärung möglicher Fälle hilfreich.»