Der ÖV-Branchenverband VöV kritisiert die Sparmassnahmen des Bundes für den Regionalverkehr. Diese seien nicht umsetzbar, heisst es in einem Brief.
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Unterwegs im öV. (Symbolbild) - Nau.ch / Werner Rolli

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Sparvorgaben des Bundes sind für den ÖV-Branchenverband nicht umsetzbar.
  • Die Kürzung von Krediten könnte zu Angebotsabbau führen.
  • Der Verband fordert eine Wiedererwägung der Sparvorgaben durch das Bundesamt.
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Der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) sieht die vom Bundesrat beschlossenen Sparvorgaben im Budget 2024 als zeitlich nicht umsetzbar an. In einem Schreiben an das Bundesamt für Verkehr (BAV) fordert der Branchenverband deshalb eine Wiedererwägung des Entscheids. Dies teilte er am Montag mit.

Das BAV hatte die Transportunternehmen Ende März mit einem Papier über die Auswirkungen der vom Bundesrat beschlossenen Sparvorgaben informiert. Dieses liegt auch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor. Die Vorgaben betreffen auch den regionalen Personenverkehr (RPV).

Kredit für Regio-Verkehr reduziert

Der ursprünglich vorgesehene Kreditbetrag für den RPV von 1101,6 Millionen Franken wurde auf 1079,5 Millionen Franken reduziert. Das entspricht einer Verringerung von 7,8 Prozent gegenüber dem Kredit für 2023. Gegenüber 2023 stehen dem RPV damit 91,8 Millionen Franken weniger zur Verfügung. Gleichzeitig wurden die Transportunternehmen dazu aufgefordert, bis Ende April entsprechende Offerten für das Jahr 2024 einzureichen.

Die aus Sicht des VöV kurzfristigen Anpassungen der Vorgaben durch das BAV widersprächen der mit den vierjährigen Verpflichtungskrediten angestrebten Planungssicherheit. Andererseits seien kurzfristige Anpassungen bei einer seriösen Planung nicht möglich, liess der Verband auf Anfrage verlauten: «Die vom BAV geforderten angepassten RPV-Offerten waren für die Eingabe per Ende April alleine vom Zeitrahmen her schlicht nicht umsetzbar.»

Ein Regionalzug der BLS im Bahnhof Biel. Hinten das Gebaeude der Gassman Media AG.
Ein Regionalzug der BLS im Bahnhof Biel. Hinten das Gebaeude der Gassman Media AG. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Vor knapp zehn Jahren hatte der VöV verlangt, dass für die Abgeltungen des RPV vierjährige Verpflichtungskredite zu bewilligen seien. Das BAV schuf daraufhin eine entsprechende Rechtsgrundlage im Rahmen der kleinen Revision des Bundesgesetzes über die Personenbeförderung. Die Änderung wurde vom Parlament angenommen.

Sparvorgaben ineffizient

Kurzfristige Kürzungen von vom Parlament bewilligten Krediten – wie nun für das Budget 2024 – stünden im Widerspruch dazu. Hinzu komme, dass kurzfristig angesetzte Sparvorgaben ineffizient seien. Dies, da ein Grossteil der Kosten bereits vorliegen würden und praktisch nur variable Kosten eingespart werden könnten.

So können die Sparvorgaben aus Sicht des VöV nur über einen Abbau des Angebots eingehalten werden. «Es ist für uns nicht ersichtlich, wie die Vorgaben ohne einen Angebotsabbau umgesetzt werden können», so der VöV. Ein Angebotsabbau bewirke einen Rückgang des Erlöses und weniger Kundinnen und Kunden. Letztlich müssten jedoch die Besteller (BAV und Kantone) Entscheide zum Angebot treffen und verantworten.

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