Die Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK) will die umstrittene einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Spitalbehandlungen voranbringen.
Eine Pflegerin hilft einem Patienten im Unispital Bern auf.
Bei stationären Behandlungen zahlt der Kanton 55 Prozent und die Krankenkasse 45 Prozent. Bei ambulanten zahlt der Kanton noch nichts. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • SGK ist für eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Behandlungen.
  • Kritiker sehen darin eine Verschiebung von kantonalen Steuergeldern in die Krankenkassen.

Die Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK) will die umstrittene einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Spitalbehandlungen voranbringen. Der Nationalrat soll eine Vorlage dazu noch vor den Wahlen im Herbst beraten.

Gemäss dem Entwurf sollen die Kantone neu für stationäre und auch für ambulante Leistungen der Spitäler mitbezahlen. Dies soll bewirken, dass Leistungen vom stationären in den tendenziell günstigeren ambulanten Bereich verschoben werden. Den Anstoss dazu gab Ruth Humbel (CVP/AG) mit einer Parlamentarischen Initiative.

Übernachtet ein Patient oder eine Patientin wegen eines Eingriffs im Spital, muss der Kanton mindestens 55 Prozent der Behandlung übernehmen und die Krankenkasse maximal 45 Prozent. Wird derselbe Eingriff ambulant vorgenommen, geht er zu Lasten der Krankenkasse.

Kantonale Steuergelder in Krankenkassen verschieben

In der Vernehmlassung wurde die Idee unterschiedlich aufgenommen. Die Akteure des Gesundheitswesens gaben sich überzeugt. Doch die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) sagte Nein. Die Vorlage beschränke sich darauf, kantonale Steuergelder in die Krankenkassen zu verschieben, monierten sie.

Nicht nachvollziehen kann die GDK auch die Kalkulationsgrundlagen für die Berechnung des neuen Verteilschlüssels. Weiter kritisierte sie, dass die Kosten der Langzeitpflege ausgeklammert worden seien. Die Gesundheitsdirektoren forderten, dass die Kantone auch die ambulante Versorgung gezielt steuern können.

Eine Subkommission der SGK soll die Vernehmlassungsantworten nun prüfen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Auch will sie den Einbezug der Pflegeleistungen, die namentlich Pflegeheime und Spitex erbringen, in die einheitliche Finanzierung prüfen.

Sie will den Bundesrat beauftragen, mit den Kantonen, Krankenversicherungen und Leistungserbringern Grundlagen für einen Entscheid zu erarbeiten. Dazu hat sie mit 20 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung ein Kommissionspostulat verabschiedet.

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