Service-citoyen-Komitee fordert Korrekturen im Abstimmungsbüchlein

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Bern,

Das Komitee der Service-citoyen-Initiative fordert Korrekturen im Abstimmungsbüchlein des Bundesrates.

Service-citoyen-Initiative
Die SVP empfiehlt die Ablehnung der Service-citoyen-Initiative, da sie die Armee schwäche und die Sicherheit der Schweiz gefährde. (Archivbild) - keystone

Das Komitee der Service-citoyen-Initiative fordert mit einer Abstimmungsbeschwerde Korrekturen im Abstimmungsbüchlein des Bundesrates. Die Erläuterungen zur Initiative seien nicht sachgerecht, unvollständig und auch nicht verhältnismässig, macht es geltend.

Abgestimmt wird am 30. November. Sollten die Korrekturen der Erläuterungen des Bundesrates nicht rechtzeitig möglich sein, müsste der Urnengang nach Ansicht des Komitees verschoben werden. Eingereicht wurde die Beschwerde im Kanton Waadt. Kampagnenleiterin Noémie Roten bestätigte am Montag entsprechende Medienberichte.

Die Stimmenden müssten sich anhand von sachlichen, ausgewogenen, transparenten und vollständigen Angaben ihre Meinung bilden können, sagte sie der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Die Informationen im Abstimmungsbüchlein, den «Erläuterungen des Bundesrates», erfüllten diese Vorgabe aber nicht.

Kritik an fehlender Berücksichtigung von Rechtsgleichheit

Kritisiert wird zunächst die «Empfehlung des Initiativkomitees in Kürze», den der Bund verfasst hat, ohne das Komitee zu konsultieren. Das Komitee stört sich daran, dass der Service citoyen als Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels dargestellt wird. «Dieser Aspekt entspricht nicht dem Kern unserer Initiative», sagte Roten.

Auf einen weiteren für die Initiantinnen und Initianten zentralen Aspekt gehe der Bundesrat nicht ein, nämlich die Ungleichbehandlung im Dienstpflicht-System. Der Bundesrat argumentiere, dass ein Dienst ausserhalb von Armee und Zivilschutz mit dem völkerrechtlich verankerten Zwangsarbeitsverbot eventuell kollidieren könnte, sagte Roten.

Mit keinem Wort erwähne der Bundesrat aber, dass die Dienstpflicht heute dem Gebot der Rechtsgleichheit gemäss Bundesverfassung und dem Diskriminierungsverbot gemäss Europäischer Menschenrechtskonvention widerspreche.

Dabei seien die Ungleichheiten in der Schweiz vom Bundesgericht wiederholt kritisiert worden. Die Bundeskanzlei wurde angefragt, hat aber bisher dazu noch nicht Stellung genommen.

Kommentare

User #4145 (nicht angemeldet)

Unabhängig von jeder Korrektur kann diese Massenbeschäftigung nur abgelehnt werden. Während die Wirtschaft auf Arbeiter und Arbeiterinnen verzichten muss, müsste für die EO viele Millionen an Geldern. durch die Arbeitenden und die Wirtschaft ein bezahlt werden. Wo ist da die Logik und Vernunft?

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