Schweizer Firmen sollen bis zu 24 Monate Kurzarbeit anmelden können
National- und Ständeratskommissionen in Bern wollen die Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 24 Monate verlängern.

Unternehmen sollen künftig bis zu 24 statt lediglich bis zu 18 Monate lang Kurzarbeitsentschädigung beziehen können. Dieser Ansicht sind die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat.
Die Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S) beschloss vor einer Woche eine parlamentarische Initiative, um die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung zu verlängern. Mit 15 zu 8 Stimmen stimmte die Schwesterkommission des Nationalrats nun zu, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Kompetenz für den Bundesrat
Die Ständeratskommission will dem Bundesrat die Kompetenz geben, die Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung von derzeit 18 auf 24 Monate zu verlängern. Nach der Zustimmung der Nationalratskommission kann sie nun einen Gesetzesentwurf dazu ausarbeiten.
Die Parlamentskommissionen wollen vor allem Unternehmen in der Tech-Industrie und deren Zulieferer unterstützen, die seit zwei Jahren unter konjunkturellen Schwächen leiden und bereits Kurzarbeit eingeführt haben. Sei die Höchstbezugsdauer – heute 18 Monate – erreicht, seien Arbeitsplätze gefährdet, hiess es in der Mitteilung.
Kurzarbeit habe sich bewährt. Die gezielte Anpassung solle es den Unternehmen ermöglichen, die schwierige Phase ohne Personalabbau oder gar Massenentlastungen zu bewältigen.