Schweizer Einspruch gegen Ausstieg der Ukraine aus Minen-Abkommen
Die Schweiz hat bei der UNO Einspruch gegen die Suspendierung des Antipersonenminen-Abkommens durch die Ukraine eingelegt.

Die Schweiz hat am Freitag bei den Vereinten Nationen Einspruch gegen die Suspendierung des Antipersonenminen-Abkommens durch die Ukraine eingelegt. Der Bundesrat kam an seiner Sitzung vom Mittwoch zum Schluss, dass ein solcher Schritt nicht mit dem Völkerrecht vereinbar ist.
Das sogenannte Ottawa-Abkommen verbietet die Herstellung, Lagerung und Weitergabe von Personenminen. Gemäss dem Abkommen können Staaten zwar aus dem Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt während eines laufenden Kriegs wird aber erst nach dessen Ende wirksam, wie der Bundesrat am Freitag mitteilte.
Schweizer Position zur Minenthematik
Eine Suspendierung ist im Abkommen nicht vorgesehen. Um diesen Schritt der Ukraine zu verhindern, reichte die Schweiz ihren Einspruch am Freitag offiziell beim Generalsekretariat der Vereinten Nationen in New York ein.
Der Bundesrat sei sich der schwierigen Lage der von Russland angegriffenen Ukraine bewusst, schrieb die Landesregierung. Das Land müsse seine Verpflichtungen aus dem Personenminen-Abkommen trotzdem einhalten. Einmal mehr verurteilte die Schweiz den Krieg Russlands.
Ottawa-Abkommen als Grundpfeiler des Völkerrechts
Personenminen verletzen und töten Soldaten wie Zivilpersonen nicht nur während bewaffneter Konflikte, sondern auch danach. Das 1997 abgeschlossene Ottawa-Abkommen soll das verhindern. Es ist damit ein Grundpfeiler des humanitären Völkerrechts, wie der Bundesrat den Einspruch begründet.
Für die Schweiz ist die Minenräumung in der Ukraine eine Priorität. Im September 2023 stellte der Bundesrat dafür 100 Millionen Franken zur Verfügung. Diese für den Zeitraum von 2024 bis 2027 gedachten Gelder stammen je zur Hälfte vom Departement Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und vom Eidgenössischen Departemente für auswärtige Angelegenheiten (EDA).