Schweizer Behörden sollen Flugpassagierdaten nutzen können

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    Die Schweizer Sicherheitsbehörden sollen Zugang zu Flugpassagierdaten erhalten. Das will der Bundesrat. Er beschloss am Mittwoch die Gesetzes-Ausarbeitung.

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    Wer fliegt, muss der Fluggesellschaft persönliche Daten mitteilen. Auf diese wollen künftig auch die Behörden zugreifen können. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

    Das Wichtigste in Kürze

    • Behörden sollen künftig die Daten ihrer Fluggäste nutzen können.
    • Der Bundesrat beschloss am Mittwoch die Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzes.
    • Die Daten sollen dabei zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität genutzt werden.

    Die Schweizer Sicherheitsbehörden sollen Zugang zu Flugpassagierdaten erhalten. Das will der Bundesrat. Er beschloss am Mittwoch die Gesetzes-Ausarbeitung. Die Daten sollen im Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität eingesetzt werden.

    Eine EU-Richtlinie verpflichtet die Fluggesellschaften, den Behörden der Abflug- und Zielorte in EU-Staaten die Fluggastdaten zu übermitteln, und zwar 24 bis 48 Stunden vor der planmässigen Abflugzeit. Fluggesellschaften, die von der Schweiz aus Destinationen in der EU anfliegen, müssen dies ebenfalls tun.

    Auch Schweizer Behörden sollen Zugriff erhalten

    Die Schweizer Behörden können indes nicht auf die Fluggastdatensätze (Passenger Name Record, PNR) zugreifen. Das will der Bundesrat ändern. Für das Sammeln, Speichern und Bearbeiten von PNR-Daten braucht es eine gesetzliche Grundlage.

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    Zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität sollen Schweizer Behörden künftig Zugriff auf Fluggastdaten erhalten. - Keystone

    Der Bundesrat hat das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, zusammen mit dem Verkehrsdepartement (Uvek) eine Vernehmlassungsvorlage zu einem Gesetz über die Erhebung und Nutzung solcher Daten auszuarbeiten.

    Darin soll auch der Schutz der Daten und deren Übermittlung an andere Länder geregelt werden, wie der Bundesrat in einer Mitteilung schreibt. Die Aufteilung der Kosten für die Umsetzung und den Betrieb soll mit den Kantonen geregelt werden. In der EU haben laut dem Bundesrat 24 Staaten Stellen eingerichtet, die PNR-Daten sammeln, speichern und bearbeiten.

    Personenidentifikation mittels Fluggastdaten

    Anhand von Fluggastdaten wie Vor- und Nachnamen, Kontaktangaben oder Reiseroute könnten Personen identifiziert werden, die in polizeilichen Informationssystemen registriert seien, schreibt der Bundesrat. Und das noch vor dem Abflug. Auf diese Weise bleibe mehr Zeit, um Massnahmen zu treffen. Auch verdächtige Personen könnten so erkannt werden, was insbesondere bei Fahndungen oder Ermittlungen von Nutzen sei.

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    Mit den Fluggastdaten kann eine Personenidentifikation durchgeführt werden. - Keystone

    Die PNR-Daten dürften nur verwendet werden, um Terroranschläge und Schwerstkriminalität zu verhindern, aufzudecken oder strafrechtlich zu verfolgen, betont der Bundesrat. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte von Flugpassagieren seien zu gewährleisten.

    Ausserdem dürften schützenswerte Personendaten, die etwa Rückschlüsse auf die ethnische Zugehörigkeit oder religiöse Überzeugungen ermöglichten, nicht ausgewertet werden. Positive Datenabgleiche würden stets manuell überprüft. Kontrolliert würden lediglich polizeilich aktenkundige Personen sowie Personen, die unter dringendem Verdacht stünden, in kriminelle Machenschaften verwickelt zu sein.

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