Schweiz unterzeichnet Sozialversicherungsabkommen mit Argentinien

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Bern,

Ein neues Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und Argentinien soll die Entsendung von Mitarbeitenden vereinfachen.

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Blick auf Buenos Aires. (Archivbild) - dpa

Firmen in der Schweiz sollen künftig einfacher Mitarbeitende nach Argentinien entsenden können. Diesen und andere Vorteile soll ein neues Sozialversicherungsabkommen bringen, das die beiden Länder am Montag in der argentinischen Hauptstadt Buenos Aires unterzeichnet haben. Dies teilte das Bundesamt für Sozialversicherungen am Dienstag mit.

Mit dem Abkommen können Firmen ihr Personal ins jeweils andere Land entsenden. Während die Expats zu Hause versichert bleiben. Argentinierinnen und Argentinier können sich zudem neu Schweizer AHV-Renten in ihr Heimatland auszahlen lassen.

Voraussichtliche Inkraftsetzung 2025

Allgemein koordiniert das Abkommen die Übereinkunft die Sozialversicherungssysteme der beiden Vertragsstaaten in der Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge. Es regelt insbesondere die Auszahlung von Renten ins Ausland. Und es gewährleistet eine weitgehende Gleichbehandlung der Versicherten sowie den erleichterten Zugang zu Leistungen.

Das Abkommen soll voraussichtlich irgendwann 2025 in Kraft treten – es muss noch den Parlamenten beider Staaten zur Genehmigung vorgelegt werden. In Südamerika hat die Schweiz bereits Abkommen mit Chile, Uruguay und Brasilien abgeschlossen. In Argentinien lebt die grösste Schweizer Kolonie Lateinamerikas. Ende 2022 waren 15'078 Schweizer Staatsangehörige in Argentinien registriert.

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