Die Schweiz und Guinea-Bissau haben ein Migrationsabkommen unterzeichnet. Dieses regelt Fragen der Rückübernahme bei irregulären Aufenthalt.
Staatssekretariat für migration sem
Staatssekretariat für Migration (SEM). (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Guinea-Bissau ist ein wirtschaftlich schwaches Land.
  • Dies veranlasst junge Menschen dazu, auszuwandern.
  • Die Schweiz hat nun mit Guinea-Bissau ein Migrationsabkommen unterzeichnet.
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Die Schweiz hat ein Migrationsabkommen mit Guinea-Bissau unterzeichnet. Das Abkommen regelt Fragen der Rückübernahme von Personen mit irregulärem Aufenthalt. Mit dem Abkommen werde auch die gute Regierungsführung im Migrationsbereich in Guinea-Bissau gestärkt, teilte das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Dienstag mit.

Nur wenige stellen Asylgesuch in der Schweiz

Die wirtschaftliche Schwäche des Landes veranlasse junge Menschen aus Guinea-Bissau dazu, in einen Nachbarstaat oder nach Europa zu migrieren. Auch wenn nur wenige Staatsangehörige aus Guinea-Bissau ein Asylgesuch in der Schweiz stellten, ermögliche das Abkommen, Fragen in Bezug auf die Identifizierung von illegal anwesenden Personen und die Ausstellung der für die Rückkehrorganisation benötigten Reisedokumente zu regeln.

Um Guinea-Bissau im Migrationsbereich zu unterstützen, beabsichtigt das SEM ausserdem, sich in konkreten Projekten vor Ort zu engagieren. Dazu gehört insbesondere ein Projekt zur Digitalisierung des Zivilstandsregisters.

Das westafrikanische Land ist rund zehn Prozent kleiner als die Schweiz und hat rund 2 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner.

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