Die NEK hat Richtlinien zur Präimplantationsdiagnostik veröffentlicht. Diese soll nicht dazu dienen, das Geschlecht des Kindes zu ermitteln.
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Ein Säugling auf einer Entbindungsstation. - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Dan Präimplantationsdiagnostik lassen sich schwere Krankheiten bei Embryos erkennen.
  • Informationen zum Geschlecht des Kindes sollen aber nicht gegeben werden.
  • Die Richtlinien der NEK haben empfehlenden Charakter.

Schwere Krankheiten bei Embryos und Unfruchtbarkeit bei Paaren sollen dank Untersuchungen vor dem Einsetzen künstlich befruchteter Embryos vermieden werden. Informationen zum Geschlecht des Kindes sollen aber nicht gegeben werden, wie aus den Richtlinien der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) zur Präimplantationsdiagnostik hervorgeht.

Die Richtlinien haben empfehlenden Charakter und stellen kein verbindliches Recht dar, wie die NEK am Freitag mitteilte. Sie orientieren sich an ethischen Grundprinzipien sowie internationalem Recht.

Übertragung von Krankheiten auf Kind soll verhindert werden

Die Präimplantationsdiagnostik ist seit der Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes 2017 erlaubt. Das heisst, dass künstlich befruchtete Embryos vor der Einpflanzung in den Mutterleib zum Beispiel auf schwere Erbkrankheiten untersucht werden dürfen. Damit soll erstens die Übertragung einer schweren Krankheit auf das Kind verhindert werden und zweitens Unfruchtbarkeit behoben werden.

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Dank Präimplantationsdiagnostik können schwere Krankheiten erkannt werden. Foto: Waltraud Grubitzsch/dpa-Zentralbild/dpa - dpa-infocom GmbH

Bei ersterem müssen Paare schriftlich geltend machen, dass die schwere Krankheit eine unzumutbare Belastung sei, so die NEK. Von Bedeutung seien neben körperlichen und seelischen Belastungen auch soziale und wirtschaftliche Einschränkungen, welche die Betreuung des Kindes mit sich bringen können.

Nach allgemeinen Kriterien gilt gemäss NEK als unzumutbar, wenn chronische intensive Schmerzen bestehen, die Lebenserwartung deutlich reduziert ist und es nicht möglich ist, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Bestehe aufgrund genetischer Veranlagung die Gefahr für diese Kriterien, gelte die Unzumutbarkeit als gegeben. Zudem wird vorausgesetzt, dass keine wirksame und zweckmässige Therapie besteht, die zudem in der Schweiz angeboten und von der Krankenversicherung übernommen wird.

Chromosomenuntersuchung darf durchgeführt werden

Betreffend Unfruchtbarkeit eines Paares darf laut NEK eine Chromosomenuntersuchung durchgeführt werden. Eine medizinische Indikation für eine Chromosomenuntersuchung bei Unfruchtbarkeit könne zum Beispiel vorliegen, wenn es zu Spontanaborten komme.

Genetische Untersuchungen können laut NEK sogenannte Überschussinformationen hervorbringen. Diese seien zu vermeiden wie auch die Bekanntgabe des Geschlechts des Embryos an Paare. Es handle sich dabei um Ergebnisse, die quasi nicht benötigt werden. Dazu gehören beispielsweise genetische Informationen, deren Suche eine Präimplantationsdiagnostik nicht gerechtfertigt hätte oder Zufallsbefunde. Eltern hätten jedoch ein Recht auf solche Befunde. Weiter regeln die Richtlinien die Auswahl an Embryonen.

Behandelnde Ärztinnen und Ärzte können bei der NEK eine unverbindliche Stellungnahme beantragen. Die NEK-Richtlinien sollen die medizin-ethischen Empfehlungen ergänzen, die von der Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) vor rund zwei Jahren verabschiedet wurden und sich an Fachpersonen richten, wie es weiter hiess.

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