Das Parlament hat entschieden, dass Stromunternehmen, welche ein Darlehen vom Bund beanspruchen, keine Boni und Dividenden auszahlen dürfen.
Bundeshaus Bern
Das Bundeshaus in Bern. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Rettungsschirm für die Stromkonzerne ist im Parlament praktisch unter Dach und Fach.
  • Der Ständerat muss nur noch über die Dringlichkeit der Vorlage entscheiden.
  • Stromkonzerne, welche Darlehen vom Bund beanspruchen, dürfen dann keine Boni mehr zahlen.

Der Nationalrat hat im Rahmen der Beratungen über den Rettungsschirm für Stromkonzerne letzte Einzelheiten zum Boni-Verbot bereinigt. Das Geschäft geht noch einmal in den Ständerat, der noch über die Dringlichkeit der Vorlage entscheiden muss.

Materiell sind sich die Räte einig, dass Stromunternehmen, die wegen eines Liquiditätsengpasses ein Darlehen vom Bund beanspruchen, keine Boni und keine Dividenden auszahlen sollen dürfen. Noch umstritten waren aber die Einzelheiten dazu.

Nationalrat folgt dem Ständerat

Der Nationalrat ist am Montag bei den zwei letzten verbliebenen Differenzen dem Ständerat gefolgt. Das Dividenden- und Tantiemenverbot für ein Unternehmen mit Darlehen auf Personen ausserhalb des Konzerns wird beschränkt.

Der Nationalrat wollte es ursprünglich weiter fassen und beispielsweise auch Tochtergesellschaften einbeziehen, an denen das Unternehmen direkt oder indirekt beteiligt ist. Zudem sollte es auch für Mitarbeitende gelten, die mehr als 250'000 Franken verdienen. Das Boni-Verbot beschränkt sich nach dem Einlenken des Nationalrats nun auf Mitglieder von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung.

Zwei Minderheitsanträge von Thomas Aeschi (SVP/ZG), der an der ursprünglichen Version des Nationalrates festhalten wollte, lehnte die grosse Kammer deutlich ab. Immerhin gehe es dabei um Steuergelder, gab Aeschi erfolglos zu bedenken. Die Mehrheit war mit dem Ständerat der Ansicht, eine strengere Fassung der Boni-Regeln verstosse gegen aktienrechtliche Bestimmungen.

Thomas Aeschi
SVP-Nationalrat Thomas Aeschi. - keystone

Berichterstatter Thomas Bäumle (GLP/ZH) hielt aber gleichzeitig fest, dies sei kein Freipass für die Geschäftsleitungen und Verwaltungsräte der betroffenen Konzerne. Das Parlament erwarte eine «massive Zurückhaltung» der verantwortlichen Organe.

Andere Differenzen hatten die Räte bereits vorher ausgeräumt. Der Ständerat hatte mit einem Einzelantrag von Ruedi Noser (FDP/ZH) Kantone, die Aktionäre eines Stromkonzerns sind, zu Stützungsmassnahmen verpflichten wollen, wenn dieser in Schieflage gerät. Der Nationalrat strich den Paragrafen aber wieder, und der Ständerat folgte ihm nun.

Der Bund soll Finanzhilfe zudem nur subsidiär in Form von Darlehen gewähren können. Die Räte haben sich darauf geeinigt, dass kein Rechtsanspruch auf Hilfe vom Bund besteht: Der Ständerat hat sich hier dem Nationalrat und dem Bundesrat angeschlossen. Die Vorlage muss nun vom Ständerat noch für dringlich erklärt werden.

Rettungsschirm von zehn Milliarden Franken

Im Grundsatz haben beide Räte dem Rettungsschirm in der Höhe von zehn Milliarden Franken schon zugestimmt. Systemkritische Stromunternehmen müssen demnach für den Rettungsschirm jedes Jahr eine Bereitstellungspauschale entrichten. Es soll nur Geld fliessen, wenn ein Unternehmen alles Zumutbare unternommen hat, um seine Liquiditätsprobleme zu lösen und nicht überschuldet ist.

strom
Strommasten. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Die Bedingungen für die Darlehen sind unattraktiv. Diese müssen marktgerecht verzinst werden, und es wird ein Risikozuschlag fällig. Es gilt zudem ein Dividendenverbot.

Der Bundesrat hatte den Rettungsschirm bereits vor Beginn der laufenden Session aktiviert. Hintergrund war ein Ersuchen des Stromkonzerns Axpo. Für diesen stellte die Landesregierung vier Milliarden Franken bereit.

Die Finanzdelegation der Räte stimmte zu, als Erstrat wird am Montagabend der Nationalrat darüber befinden. Die SVP hat dazu eine ausserordentliche Session verlangt.

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