Reservekraftwerke bleiben bis 2030 auf Abruf verfügbar
Der Bundesrat möchte die Stromversorgung durch Verlängerung der Reservekraftwerk-Verträge sichern.

Der Bund kann die bestehenden Verträge mit Reservekraftwerken bis 2030 weiterführen. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat die Winterreserveverordnung verlängert.
Ohne den Schritt wäre die Verordnung Ende 2026 ausgelaufen, wie die Landesregierung am Mittwoch mitteilte. Der Entscheid des Bundesrats bedeutet, dass die Verträge der bestehenden Reservekraftwerke in Monthey VS und Cornaux NE über Ende April 2026 hinaus verlängert werden. Bestehen bleiben auch die Notstromgruppen.
Das Reservekraftwerk bei General Electric (GE) in Birr AG wird dagegen wie geplant ab April 2026 zurückgebaut, wie eine Sprecherin des Bundesamts für Energie auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Im Gegenzug werde ab Februar 2027 der Gasturbinen-Prüfstand des Unternehmens Ansaldo Energia als Übergangs-Reservekraftwerk bereitstehen. Auch diese Anlage befindet sich in Birr AG.
Kostenübernahme durch Stromnutzer
Bereits im Juli hatte die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte die für das Kraftwerk bei Ansaldo nötigen dringlichen Kredite im Umfang von 50 Millionen Franken bewilligt. Insgesamt belaufen sich die zusätzlichen Verpflichtungen für die Übergangslösung bis 2030 nach Angaben des Bundes auf 352,3 Millionen Franken.
Die Kosten werden über das Netznutzungsentgelt auf die Stromkonsumentinnen und -konsumenten überwälzt. Dies führe in den Jahren 2027 bis 2030 zu einer Zusatzbelastung von durchschnittlich rund 0,18 Rappen pro Kilowattstunde, hiess es. Ab 2030 sollen neue Reservekraftwerke in Betrieb gehen.
Die Kosten dafür sind gemäss Bund im derzeitigen Tarif noch nicht enthalten. Mit der thermischen Stromreserve soll die Schweiz besser gegen einen Strommangel gewappnet sein. Ein solcher Mangel wird vom Bund als grösstes Risiko eingestuft, noch vor einer Pandemie.
Thermische Reserve: Schutz vor Strommangel
Die thermische Reserve besteht aus Reservekraftwerken, die mit Öl und Gas betrieben werden können, gepoolten Notstromgruppen und Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen (WKK-Anlagen). Zwar hatte sich das Parlament in der Sommersession auf eine gesetzliche Regelung der heute per Notrecht in der Verordnung verankerten Bestimmungen zum Thema geeinigt.
Die Änderung des Stromversorgungsgesetzes kann aber gemäss Bundesrat frühestens 2027 in Kraft treten. Im Unterschied dazu ist die zur Verhinderung eines Strommangels ebenfalls wichtige Wasserkraftreserve im Energie-Mantelerlass gesetzlich verankert.






