Die Sondersession des Schweizer Nationalrates umfasst Themen wie die Schweizer Teilnahme an der Repo-Taskforce sowie den Verbot von Extremismus-Symbolen
Um mehrere wichtige Dossiers vorwärtszubringen, kommt der Nationalrat am Montag zu einer dreitägigen Sondersession zusammen. (Archivbild)
Die dreitägige Sondersession des Schweizer Nationalrates vom 15. bis 17. April umfasst zahlreiche Themen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Die Teilnahme der Schweiz an der Repo-Taskforce im Zusammenhang mit Sanktionen gegen Russland, ein Verbot von extremistischen Symbolen und Dutzende Vorstösse: Das sind Themen der dreitägigen Sondersession des Nationalrates vom 15. bis zum 17. April. Sondersessionen führen die eidgenössischen Räte durch, wenn ihnen die Zeit in den ordentlichen Sessionen nicht reicht, um ihre Geschäftslast zu bewältigen, und sie können auch nur von einer Kammer durchgeführt werden. Anders als der Nationalrat muss der Ständerat im April nicht «nachsitzen».

Die wichtigsten Geschäfte sind am dritten Sessionstag traktandiert. Darunter ist die Motion von Franziska Ryser (Grüne/SG), die eine Teilnahme an der internationalen Taskforce zum Aufspüren russischer Oligarchengelder (Repo) fordert (Geschäftsnummer 22.3451). Die zuständige Kommission beantragt mit knappem Mehr ein Ja.

Sanktionen gegen Russland

Die Mehrheit ist der Meinung, dass die Schweiz mehr tun muss, um sicherzustellen, dass die Sanktionen gegen Russland lückenlos umgesetzt werden. Die Minderheit findet, dass die aktuelle Zusammenarbeit mit der Taskforce ausreichend gut funktioniere. Sie hat zudem Bedenken in Sachen Unabhängigkeit der Schweiz.

Auch der Bundesrat lehnt die Motion ab. Er verweist auf die Schweizer Kontakte zu international besetzten Gremien, die sich mit der Durchsetzung der Sanktionen gegen Russland nach dem Angriff auf die Ukraine befassen. Die Sanktionen wurden nach dem Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 beschlossen.

Verbot von extremistischen Symbolen

Ebenfalls am dritten Sessionstag debattiert der Nationalrat über ein Verbot von öffentlich verwendeten extremistischen, rassistischen und gewaltverherrlichenden Symbolen anhand von drei Vorstössen. Die Rechtskommission will nationalsozialistische Symbole rasch verbieten. Und in einem zweiten Schritt weitere Gewalt-Symbole folgen lassen.

Symbole mit Bezug zum Nationalsozialismus und zum Dritten Reich seien einfacher identifizierbar als andere extremistische Symbole, schreibt die Kommission. Dieses stufenweise Vorgehen versteht sie als Kompromissangebot an den Ständerat. Der hat sich im Dezember für eine umfassendere Regelung ausgesprochen.

Heute sind Symbole strafbar, wenn damit für eine rassistische Ideologie geworben wird. Das Parlament wollte bisher kein totales Verbot. Insbesondere wegen der Schwierigkeit einer Definition der zu verbietenden Symbole (Geschäftsnummern 23.4318, 21.524 und 23.400).

Beschränkung des Verbandsbeschwerderechts

Ebenfalls am dritten Tag ist eine Beschränkung des Verbandsbeschwerderechts traktandiert. Umweltorganisationen sollen gegen kleinere Wohnbauprojekte in Bauzonen nicht mehr Beschwerde führen dürfen. Heimat- und Landschaftsschützer wollen sich wehren gegen die Vorlage der Umweltkommission (Geschäftsnummer 19.409).

Die Mehrheit der Umweltkommission will mit Änderungen im Natur- und Heimatschutzgesetz verhindern, dass sich in Beschwerdeverfahren Parteien gegenüberstehen, die über sehr unterschiedliche Ressourcen verfügen. Der Bundesrat unterstützt die Vorschläge, einschliesslich der Ausnahmen, etwa für bedeutende Ortsbilder oder Biotope. Am zweiten Sessionstag befasst sich der Nationalrat mit der politischen Agenda für die bis Ende 2027 dauernde Legislatur (Geschäftsnummer 23.082).

Neben den Beziehungen zur EU, Finanzen und Klimaschutz will der Bundesrat Schwerpunkte setzen bei KI, Krisenmanagement, Energieversorgung und Wiederaufbau der Ukraine. Für die übrige Zeit in der Sondersession will die grosse Kammer parlamentarische Vorstösse abtragen. Ihr liegen Listen mit Motionen und Postulaten aus mehreren Departementen vor.

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