Räte wollen Breitensportvereine bei Unfallversicherung entlasten
Breitensportvereine mit geringfügig entschädigten, ehrenamtlichen Mitarbeitenden sollen von den Kosten für die Unfallversicherung entlastet werden. Das Parlament will, dass das Unfallversicherungsgesetz entsprechend angepasst wird.

Im Vordergrund stehen dabei Erleichterungen respektive die Befreiung für geringfügig entschädigte oder ehrenamtliche Mitarbeitende sowie die verbindliche Anwendung risikogerechter Tarife. Der Nationalrat überwies am Mittwoch eine Motion von Ständerat Benjamin Mühlemann (FDP/GL) mit 152 zu 28 Stimmen an den Bundesrat, bei 13 Enthaltungen.
Sportvereine müssten alle bezahlten Mitarbeitenden versichern, sobald eine einzige Person im Club über 10'080 Franken Jahreslohn erziele, hatte Mühlemann im Ständerat dazu ausgeführt. Seien Unfälle in Breitensportvereinen einst als Nichtberufsunfälle angesehen und von der Versicherung des Arbeitgebers übernommen worden, pochten die Versicherungen nun zunehmend auf die Einhaltung der Regeln. Es brauche eine Differenzierung.
Für Vereine, die einzelnen Personen geringe Entschädigungen bezahlten und die viele Ehrenamtliche beschäftigten, könnten die Prämien existenzbedrohend sein, sagte Mühlemann. Per Mitte 2024 in Kraft gesetzte Entlastungsmassnahmen genügten nicht. Die Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission war gleicher Meinung.
Manuela Weichelt (Grüne/ZG) hielt dagegen, die Risiken würden von den Vereinen auf jene Menschen verlagert, deren ehrenamtliches Engagement den Breitensport überhaupt möglich mache. Sie hätten mit der verlangten Erleichterung für den Verein einen schlechteren Versicherungsschutz, besonders, wenn sie keinen Arbeitgeber hätten.
Der Bundesrat lehnte die Motion ebenfalls ab. Mit der seit Mitte 2024 geltende Einkommens-Freigrenze von 10‘080 Franken könne die überwiegende Mehrheit der Breitensportvereine mit ehrenamtlicher Organisation vom Abschluss einer Berufsunfallversicherung befreit werden, argumentierte er. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider argumentierte auch mit der Gleichbehandlung aller Versicherten.






