Räte uneins über Sorgfaltspflichten im Kampf gegen Geldwäscherei
Der Ständerat will, dass bei Immobilientransaktionen die Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschereigesetz erst ab einem Wert von fünf Millionen Franken gelten.

Bei Immobilientransaktionen sollen nach dem Willen des Ständerats erst ab einem Wert von fünf Millionen Franken die Sorgfaltspflichten gemäss Geldwäschereigesetz gelten. Er hat in der Differenzbereinigung zur Ausweitung jener Pflichten auf Beraterinnen und Berater – gemeint sind beispielsweise Anwältinnen und Notare – auf seiner Position beharrt.
Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid am Montag mit 32 zu 12 Stimmen ohne Enthaltungen. Der Nationalrat hatte am Donnerstag für eine Obergrenze von 3 Millionen Franken votiert. Er muss sich nun nochmals mit der Sache befassen.
Eine linke Minderheit der vorberatenden Kommission wollte, dass sich der Ständerat dem Nationalrat anschliesst. Sie konnte sich damit allerdings nicht durchsetzen. Selbst im Kanton Genf würden mit der Fünf-Millionen-Grenze nur rund 2 Prozent der Immobilientransaktionen erfasst, sagte Carlo Sommaruga (SP/GE).
Beat Rieder warnt vor Bürokratie und Generalverdacht
Beat Rieder (Mitte/VS) warnte dagegen vor zu viel Bürokratie und davor, die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht zu stellen, wenn man die Grenze zu tief ansetze. «Immobilienkäufe sind ein ehrbares Geschäft.»
Im Grundsatz waren sich die Räte bei der Vorlage schon vor der Differenzbereinigung einig. Deren Ziel ist es, Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung effektiver zu bekämpfen. Erfassen soll das Gesetz nach Aussage von Finanzministerin Karin Keller-Sutter namentlich zwei Bereiche mit hohem Geldwäscherei-Risiko, die Strukturierung von Gesellschaften und Immobilientransaktionen.
Die bürgerliche Mehrheit im Parlament möchte dabei allerdings deutlich weniger weit gehen als vom Bundesrat ursprünglich beantragt. Namentlich möchte sie weniger Personen den neuen Regeln unterstellen als die Landesregierung. Sie argumentiert insbesondere mit dem Schutz des Berufsgeheimnisses von Anwälten.