Pläne für Zulassung neuer Pflanzenzüchtungen sind umstritten

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Bern,

Die Zulassung neuer Züchtungsmethoden ist umstritten: Bürgerliche und SP sehen Chancen, Linke fordern Deklarationspflicht, Gentechskeptiker lehnen Vorlage ab.

Pflanzen
Der Gesetzesvorschlag unterscheide zwischen konventionellen und transgenen Organismen sowie solchen, die auf neue Züchtungsmethoden zurückgehen. (Symbolbild) - Depositphotos

Ob die Schweiz Pflanzen aus neuen Züchtungsmethoden zulassen soll, ist umstritten. Die bürgerlichen Parteien und die SP sehen Chancen in der neuen Technologie. Auf der links-grünen Seite besteht eine Mindestkonsens bei der Deklarationspflicht. Gentechskeptiker widersetzen sich der Vorlage grundsätzlich.

Der Bundesrat will mit neuen Technologien wie der Genschere gezüchtete Pflanzen zulassen und Bedenken zur Gentechnologie dennoch Rechnung tragen. Die SVP anerkennt das Potenzial der neuen Methoden. Sie zeigt sich aber irritiert, dass ihr Bundesrat und Umweltminister Albert Rösti seinem Vorschlag einen Entwurf der EU-Kommission als Alternative gegenüberstellt. Das geht für die Partei nicht.

Fragen wirft sie bei Freisetzungsversuchen ohne Risikobeurteilung auf und zu den vorgeschlagenen Abgrenzungen gegenüber herkömmlich gezüchteten Pflanzen. Dies müsse zuerst wissenschaftlich fundiert abgeklärt werden. Auch stellt sich die SVP hinter eine Deklarationspflicht, befürchtet dabei aber eine Überregulierung.

FDP und Mitte stellen sich hinter neue Züchtungsmethoden

Die FDP unterstützt alle neuen Technologien, solange diese sich als sicher und profitabel erweisen. Wie sie mitteilt, sind Klimawandel, Schädlinge und die Notwendigkeit neuer Sorten nur einige der Herausforderungen, welche neue Züchtungsmethoden lösen könnten.

Der Gesetzesvorschlag unterscheide zwischen konventionellen und transgenen Organismen sowie solchen, die auf neue Züchtungsmethoden zurückgehen. Das schaffe Kohärenz und verhindere Gefahren für Umwelt und Gesundheit.

Die Mitte begrüsst den Gesetzesrahmen für eine vielversprechende Technologie. Die Vorlage biete klare Orientierungspunkte für Forschung, Innovation und Wirtschaft. Die Partei beharrt aber auf der Wahlfreiheit der Landwirtschaft beim Saatgut. So soll sich der Bundesrat das in der EU vorgeschlagene Verbot von Patenten auf mit neuen Methoden gezüchteten Pflanzen überlegen.

Grünliberale und SP kritisieren Vorlage zu neuen Züchtungsmethoden

Gezielte Mutationen, etwa mittels Genschere, liessen sich von evolutionär entstandenen nicht unterscheiden, schreiben die Grünliberalen. Die Vorlage sei zu restriktiv und trage der grundsätzlichen Gleichwertigkeit herkömmlicher und nach neuen Methoden gezüchteter Pflanzen zu wenig Rechnung. Die Regelungen für Anbau und Handel dürften nicht in die wirtschaftliche Isolation führen.

Die SP steht einer evidenzbasierten Regulierung von Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren grundsätzlich offen gegenüber. Es braucht für sie aber griffige Kontrollen, um die Wahlfreiheit beim Konsum und die herkömmliche Land- und Lebensmittelwirtschaft zu schützen.

Die Vorlage verleihe dem Umwelt- und Konsumentenschutz zwar mehr Gewicht, als der ihr gegenübergestellte EU-Vorschlag. Keine neuartig gezüchtete Pflanze sei etwa pauschal von der Risikobewertung ausgeschlossen. Grössere Lücken bestünden indessen weiterhin, namentlich bei der Kennzeichnungspflicht, der Risikoprüfung, der Koexistenz oder in Haftungs- und Patentfragen.

Grüne und Bio Suisse warnen vor Risiken

Mit der Vorlage wolle der Bundesrat neue gentechnische Verfahren deregulieren, kritisieren die Grünen und lehnen das «Gentechnik-Spezialgesetz» ab. Auch sogenannt neue Züchtungsmethoden seien Gentechnik und riskant. Profitieren würden lediglich grosse Saatgutkonzerne. Überhaupt sei sei der Themenkomplex im bestehenden Gentechnik-Gesetz zu regeln.

Der Schweizerische Bauernverband sieht in den neuen Züchtungsmethoden grosses Potenzial. Er warnt davor, dass die Vorlage zum «Verhinderungsgesetz» werden könnte. Die Hürden seien hoch angesetzt. Eine praxisnahe Umsetzung müsste wie in der EU auf der risikobasierten Einteilung der Pflanzen basieren. Nur so lasse sich der Mehrwert realisieren.

Die Biolandbau-Organisation Bio Suisse merkt an, in der Vorlage vermeide der Bundesrat den Begriff Gentechnik. So verhindere er echte Transparenz. Diese brauche es aber. Bio Suisse stellt sich deshalb hinter eine Kennzeichnungspflicht. Zudem müsse beim Auspflanzen das Verursacherprinzip gelten.

Starke Kritik von Gentech-Allianzen und Interessenverbänden

Die Schweizer Allianz Gentechfrei und die Allianz rund um die Lebensmittelschutz-Initiative widersetzen sich dem Gesetz vehement. Die Vorlage untergrabe die Risikoabschätzung, schränke die Wahlfreiheit der Konsumenten ein und gefährde die gentechfreie Landwirtschaft. «Der Verein »Ohne Gift« fordert, neue Züchtungen nur zuzulassen, wenn sie der Umwelt etwas bringen.

Die Akademien der Wissenschaften Schweiz begrüssen grundsätzlich, dass der Bundesrat mit dem Gesetz einen risikobasierten Rechtsrahmen anstrebt. Die Gesetzgebung müsste aber stärker auf die Eigenschaften der Pflanzen ausgerichtet sein und nicht auf das Züchtungsverfahren. Freisetzungen müssten leichter werden.

Mangels Praxistauglichkeit weist der Interessenverband «Sorten für morgen» den Vorschlag zurück. Es brauche ein Gesetz unter Berücksichtigung des technologischen Fortschritts und der internationalen Entwicklung.

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