Im Kampf gegen das Coronavirus hat der Bundesrat eine Homeoffice-Pflicht eingeführt. Ende Mai soll daraus eine Empfehlung werden.
Homeoffice
Durch den Wechsel ins Homeoffice wurden viele PCs verkauft. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hebt nach fast einem halben Jahr die Homeoffice-Pflicht auf.
  • Unternehmen müssen aber ihre Mitarbeiter regelmässig testen.
  • Der Bund übernimmt nicht nur Test-, sondern auch Poolingkosten.

Seit Anfang Januar gilt in der Schweiz eine Homeoffice-Pflicht. Über 2 Millionen Erwerbstätige arbeiten aktuell von daheim aus. Wenn sich die Coronavirus-Fallzahlen weiter abwärts bewegen oder zumindest stabilisieren, soll diese Regelung am 31. Mai fallen.

Konkret wird aus der Pflicht wieder eine Empfehlung. Vorausgesetzt, die Betriebe testen ihre Mitarbeiter regelmässig (mindestens einmal pro Woche).

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Nasale Abstriche sind unsicher, dafür weniger schmerzhaft als Nasen-Rachentests. - dpa

«Uns ist klar, dass das administrativ eine Belastung ist», sagt Bundesrat Alain Berset. Darum übernimmt der Bund nicht nur die Test-, sondern auch die Poolingkosten. Denn für die Firmen entsteht ein grosser Zusatzaufwand, wenn sie Proben selbst zusammenmischen müssen.

Zudem stellt die Landesregierung weitere Lockerungen in Aussicht: Sobald alle Personen geimpft sind, die das wollen, soll die Homeoffice-Regelung ganz fallen. Die Regelung zum Schutz von besonders gefährdeten Personen am Arbeitsplatz wird hingegen verlängert.

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