Parlamentarier haben Pflicht zur Offenlegung von Interessen
Nach der Wahl müssen schätzungsweise 80 neue Parlamentarier ihre Interessenverbindungen offenlegen. Dies beschert dem Parlamentsdienst viel Arbeit.

Das Wichtigste in Kürze
- Alle Parlamentarier müssen ihre Interessenverbindungen transparent machen.
- Die vielen Neu-gewählten bescheren dem Parlamentsdienst viel Arbeit.
Die vielen Wechsel im neuen Parlament bescheren den Parlamentsdiensten und Lobbywatch Mehrarbeit: Die Register der Zutrittsberechtigen und der Interessenbindungen der Parlamentsdienste sowie das Recherchetool von Lobbywatch müssen gründlich überarbeitet werden.
Für schätzungsweise 80 neue Parlamentarier und Parlamentarierinnen müssten Einträge im Recherchetool, das die Interessenverbindungen von Parlamentariern zu Firmen, Vereinigungen und Institutionen dokumentiert, neu erstellt werden, erklärt Lobbywatch-Co-Präsident Thomas Angeli auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Einträge der Bisherigen seien bereits vor den Wahlen aktualisiert worden.
Sobald die Parlamentsdienste die aktuellen Listen mit den Selbstdeklarationen der Parlamentarier aufgeschaltet haben, will Lobbywatch loslegen. Im Gegensatz zu den Parlamentsdiensten kontrolliert und ergänzt der Verein die Einträge. Es dürfte März 2020 werden, bis alle neuen Einträge aufgeschaltet werden.
Offenlegung und Zutrittskarten
Laut den Offenlegungspflichten des Parlamentsgesetzes (ParlG) müssen Parlamentarier bei Amtsantritt und jeweils auf Jahresbeginn hin schriftlich Auskunft geben über berufliche Tätigkeiten, Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien und Beiräten oder ähnlichen Gremien, auch von ausländischen Körperschaften und Stiftungen.

Auch Beratungs- oder Expertentätigkeiten für Bundesstellen, dauernde Leitungs- oder Beratertätigkeiten für in- und ausländische Interessengruppen, Mitwirkung in Kommissionen und anderen Organen des Bundes sind zu deklarieren. Die Parlamentsdienste erstellen dann auf Grundlage dieser Selbstdeklaration ein öffentliches Register.
Den Zugang der eigentlichen Lobbyisten zur Wandelhalle regelt ebenfalls das Parlamentsgesetz. Alle 246 Parlamentsmitglieder können für je zwei Personen eine Zutrittskarte zu nichtöffentlichen Teilen des Parlamentsgebäudes ausstellen lassen.