Parlament will Regeln zu CO2-Abscheidung und -Speicherung
Die Schweiz will bis 2050 klimaneutral sein. Dafür muss der Bundesrat ein Rahmengesetz zur CO2-Abscheidung, -Transport und -Speicherung vorlegen.

Der Bundesrat muss dem Parlament ein Rahmengesetz zu Abscheidung, Transport und Speicherung des klimaschädlichen CO2 vorlegen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einer entsprechenden Motion zugestimmt.
Wie im Dezember in der kleinen Kammer war der Vorstoss der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) am Dienstag in der grossen Kammer unbestritten und wurde ohne Abstimmung verabschiedet. Er geht nun zur Umsetzung an den Bundesrat.
Schweiz strebt nach Klimaneutralität bis 2050
Die Urek-S argumentiert, die Verfahren rund um die CO2-Entnahme und -Speicherung seien Schlüsseltechnologien zur Erreichung des Schweizer Netto-Null-Ziels bei den Treibhausgasemissionen. Es brauche in Form eines Rahmengesetzes harmonisierte Regelungen für die Zeit ab 2031.
Die Schweiz will bis 2050 klimaneutral sein. Im Klimaschutz-Gesetz hat sie sich die Wegmarken zum Erreichen dieses Ziels gesetzt.
Gemäss einer kürzlich von der ETH Zürich publizierten Studie ist die Speicherung von CO2 im Schweizer Boden kurzfristig nicht realisierbar. Zwar gebe es hierzulande Gesteinsarten, die sich eignen könnten. Doch gebe es erhebliche geologische, technische und wirtschaftliche Herausforderungen.