Parlament will journalistische Inhalte vor KI-Missbrauch schützen
Das Parlament will urheberrechtlich geschützte Inhalte vor KI-Anbietern schützen. Der Nationalrat eine entsprechende Motion aus dem Ständerat angenommen.

Das Parlament will journalistische und andere urheberrechtlich geschützte Inhalte vor missbräuchlicher Nutzung durch Anbieter künstlicher Intelligenz schützen. Als Zweitrat hat am Dienstag der Nationalrat eine entsprechende Motion aus dem Ständerat angenommen. Anders als dieser verzichtete er aber auf griffige Vorgaben zur Erreichung des Ziels.
Die grosse Kammer hiess den Vorstoss der Schwyzer FDP-Ständerätin Petra Gössi mit 121 zu 66 Stimmen bei acht Enthaltungen gut. Weil jedoch die vorberatende Nationalratskommission den Motionstext abänderte, muss sich nun der Ständerat nochmals mit der Sache befassen.
Medieninhalte würden ohne Genehmigung von internationalen Diensten künstlicher Intelligenz (KI) für die Entwicklung von Sprachmustern verwendet werden, heisst es in der schriftlichen Begründung der Motion Gössis. Die KI umgehe selbst die von den Schweizer Medien eingerichteten Bezahlschranken.
KIs wie Perplexity bedrohen freie Medien
KI-Systeme wie Perplexity griffen automatisch auf relevante Inhalte zu, formulierten Beschriftungen um und gäben sie Nutzern in Form von Informationen wieder. Medien würden daher von internationalen KI-Diensten verdrängt und ersetzt. Für die Schweiz, die auf freie Medien angewiesen sei, sei diese Entwicklung katastrophal.
Der Bundesrat war mit dem Auftrag einverstanden. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) strich allerdings einen Teil des Motionstexts, darunter eine Passage, wonach Inhalte nur mit Zustimmung der Urheberrechtsinhaber zum «Training» von KI hätten verwendet werden dürfen.
Stattdessen favorisiert sie die Möglichkeit eines Opt-Outs – also, dass Rechteinhaber verlangen können, dass ihre Inhalte nicht verwendet werden.
Schweizer Innovationsstandort soll nicht leiden
Zugleich wollte die Kommission festgehalten haben, dass der Wirtschafts- und Innovationsstandort Schweiz in Bezug auf die KI-Forschung, -Entwicklung und Kommerzialisierung im internationalen Wettbewerb nicht geschwächt oder benachteiligt werden soll.
Der ursprüngliche Motionstext sei nicht umsetzbar, kritisierte Katja Christ (GLP/BS) namens der Kommission. Kein anderes Land gehe bei der KI-Regulierung so weit. Mit dem ursprünglichen Motionstext würde zudem die Grenze zwischen urheberrechtlich geschützter Form und frei nutzbarem Inhalt verwischt. Der Rat folgte den Vorschlägen der Kommission.
Der Bundesrat könne mit den Änderungen gut leben, erklärte Justizminister Beat Jans im Rat.Eine SVP-Minderheit der WBK-N beantragte die Ablehnung der Motion. Sie konnte sich jedoch nicht durchsetzen.