Das Parlament soll künftig bei internationalen Vereinbarungen auch dann konsultiert werden, wenn diese nicht dem zwingenden Völkerrecht unterliegen. Der Ständerat hält eine Mitwirkung des Parlaments im Bereich Soft Law weiter für notwendig.
Bundeshaut GPK
Das Bundeshaus. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat hat am Dienstag seine Haltung bekräftigt, dass im Bereich Soft Law das Mitspracherecht des Parlaments gestärkt werden muss.

Eine Motion mit dem Anliegen aus dem Nationalrat hat der Ständerat jedoch diskussionslos abgelehnt. Der Ständerats war der Ansicht, dass es nicht zielführend sei, die Motion an den Bundesrat zu überweisen, wenn das Parlament derzeit selbst eine Lösung erarbeite.

Vor rund einem Jahr hatten die Aussenpolitischen Kommissionen von National- und Ständerat (APK-N und APK-S) eine Subkommission eingesetzt. Die Subkommission «Soft Law» hat den Auftrag zu prüfen, wie die parlamentarischen Mitwirkungsrechte in diesem Bereich gestärkt werden könnten.

Christian Levrat (SP/FR) sagte für die Kommission, die Arbeiten der Subkommission seien fortgeschritten. Damit es im Zusammenhang mit Soft Law nicht zu einem Demokratiedefizit komme, werde die Kommission bald Änderungen vorschlagen.

Aussenminister Ignazio Cassis erklärte schliesslich, dass es keine Patentlösung für einen stärkeren Einbezug des Parlaments im Bereich Soft Law gebe. Der Bundesrat sei aber bereit, Änderungen vorzunehmen. Die Motion sei abzulehnen, weil sich die Subkommission bereits mit dem Anliegen beschäftige.

Ausgelöst wurde die Diskussion um das Soft Law im Zusammenhang mit dem Beitritt der Schweiz zum Uno-Migrationspakt im Jahr 2018. Der Bundesrat wollte der Vereinbarung in Eigenregie übernehmen, das Parlament lehnte dies jedoch ab. Die SVP befürchtete, dass Ausschaffungen mit dem Beitritt zum Abkommen erschwert würden. Unterstützung bekam die SVP von Seiten der FDP und Teilen der heutigen Mitte-Fraktion.

Der Bundesrat verzichtete aufgrund der Opposition vorerst auf eine Unterzeichnung des Abkommens. Zudem hielt er 2019 in einem Bericht fest, das Parlament künftig früher über solche Vorhaben zu informieren und die Mitsprache des Parlaments auszubauen. Eine Gesetzesänderung erachtete der Bundesrat jedoch als nicht notwendig.

Anfang Februar dieses Jahres teilte das Aussendepartement schliesslich mit, den Uno-Migrationspakt dem Parlament vorzulegen.

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