Parlament passt Fernmeldegesetz bezüglich verbotener Pornografie an
Das Parlament stellt neue Regeln für das Fernmeldegesetz auf. Die letzte Differenz handelte von verbotener Pornografie und wurde bereinigt.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Ständerat segnete eine präzisere Formulierung zum Thema verbotener Pornografie ab.
- Internetanbieter müssen Verdachtsfälle künftig dem Fedpol melden.
Nach langem Ringen zwischen den Räten hat das Parlament das revidierte Fernmeldegesetz verabschiedet. Es bildet die Basis für neue Regeln in der Telekommunikation. Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen beispielsweise vor hohen Roaming-Gebühren geschützt werden.
Die kleine Kammer bereinigte am Montag die letzte Differenz im Gesetz.
Es handelte sich um Regeln im Umgang mit Kinderpornografie. Der Ständerat segnete eine präzisere Formulierung des Nationalrats zu diesen Verdachtsfällen stillschweigend ab. Dies, mit Verweis auf den Artikel zu verbotener Pornografie im Strafgesetzbuch.
Verbotene Pornografie muss von Provider gesperrt werden
Schon länger einig waren sich die Räte, dass Fernmeldedienstanbieter künftig verbotene Pornografie sperren müssen. Der Nationalrat erklärte sich nach anfänglicher Skepsis letztlich auch einverstanden. Nun sollen Anbieter Verdachtsfälle dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) melden müssen.
Ebenfalls spät ein Konsens gefunden wurde bei folgender Frage. Sollen Blaulichtorganisationen von den Verwaltungsgebühren für die benutzten Funkfrequenzen befreit werden? Die Antwort: Nur «ausschliesslich im öffentlichen Interesse tätige Schutz- und Rettungsdienste» bezahlen künftig keine Gebühren, Private dagegen schon.
Die letzten ausgeräumten Differenzen zeigen exemplarisch, wie breit das Spektrum des geänderten Fernmeldegesetzes ist. Dieses soll Anliegen von Konsumenten stärken, den Wettbewerb unter den Anbietern fördern sowie administrative Vorgänge vereinfachen. Die vom Bundesrat verabschiedete Botschaft vermochte im Parlament aber nicht gänzlich zu überzeugen.
Alle drei Jahre Bericht über Entwicklung
Entfernt wurde beispielsweise ein Kernartikel des Gesetzes. Die Swisscom wird demnach nicht dazu verpflichtet, anderen Anbieterinnen bei allen Technologien Zugang zu den Teilnehmeranschlüssen zu gewähren. Eine entsprechende Regulierung wurde in beiden Räten abgelehnt. Die Entbündelung der letzten Meile soll vorderhand auf Kupferleitungen beschränkt bleiben.
Der Bundesrat soll dem Parlament aber alle drei Jahre Bericht erstatten über die Entwicklung. Eine Mehrheit befand, der Wettbewerb funktioniere. Wo dies der Fall sei, müsse nicht reguliert werden. Sowohl die Gegner als auch die Befürworter einer technologieneutralen Regulierung führten die Versorgung in ländlichen Gebieten ins Feld.