National- und Ständerat haben den Nachtragskredit für die Axpo-Rettung angenommen. Nun erhält das Stromunternehmen im Notfall bis zu vier Milliarden Franken.
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Über dem Stromkonzern Axpo sichert der Rettungsschirm des Bundes allfällige Milliardenverluste aus dem Stromhandel ab. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER
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Das Wichtigste in Kürze

  • National- und Ständerat sind mit dem Rettungsschirm für die Axpo einverstanden.
  • Das Budget 2022 sieht nun bis zu vier Milliarden Franken für das Stromunternehmen vor.
  • Das neue Gesetz dürfte schon am Samstag das jetzt geltende Notrecht ablösen.

Die Axpo kann im äussersten finanziellen Notfall auf bis zu vier Milliarden Franken des Bundes zurückgreifen. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat dem entsprechenden Nachtragskredit zum Budget 2022 zugestimmt.

Die kleine Kammer akzeptierte den im Rahmen des Rettungsschirms für systemrelevante Stromunternehmen zur Diskussion stehenden Milliardenkredit mit 29 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Die SVP-Ständeräte stimmten dagegen, wenige FDP- und Mitte-Vertreter enthielten sich der Stimme.

Die neuen Regelungen zum Rettungsschirm in Höhe von insgesamt zehn Milliarden Franken für systemrelevante Stromunternehmen dürften bereits am Samstag in Kraft treten und das derzeit geltende Notrecht ablösen. Die beiden Räte haben sich darauf geeinigt. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich das in der Schlussabstimmung am Freitagmorgen noch ändert.

Keine Diskussion mehr im Ständerat

Der Axpo-Kredit gab im Ständerat nichts mehr zu reden. Finanzminister Ueli Maurer wies noch einmal darauf hin, es gehe nicht in erster Linie um die Rettung der Axpo, sondern um die Sicherung der Stromversorgung in der Schweiz. Die drei grossen Stromunternehmen Axpo, Alpiq und BKW seien systemrelevant. Gerate eines davon in Zahlungsschwierigkeiten, drohe ein Dominoeffekt.

Maurer Luxus
Ueli Maurer war 14 Jahre im Bundesrat und machte seine SVP währendessen zur stärksten politischen Kraft der Schweiz. - keystone

Der Rettungsschirm wird zwar allein durch den Bund aufgespannt und ist an sehr unattraktive Bedingungen für die Bezüger der Gelder geknüpft. Entsteht der Axpo allerdings tatsächlich ein finanzieller Schaden, so stehen auch die Kantone in der Pflicht. Sie tragen die Hälfte der effektiven Verluste, der Bund die andere.

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