Das Parlament plant einen eigenen Straftatbestand gegen Cybermobbing: Der Ständerat hat eine entsprechende Initiative angenommen.
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Suter: Die systematische Beleidigung, Bedrohung, Blossstellung oder Belästigung von Personen über digitale Kommunikationskanäle habe in den vergangenen Jahren stark zugenommen. (Symbolbild) - Prostock-studio/Shutterstock.com

Das Parlament will einen eigenen Straftatbestand gegen Cybermobbing schaffen. Wie schon der Nationalrat hat der Ständerat am Donnerstag eine entsprechende parlamentarische Initiative der Aargauer SP-Nationalrätin Gabriela Suter angenommen. Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid mit 23 zu 18 Stimmen ohne Enthaltungen.

Sie folgte damit einer starken Minderheit ihrer Kommission für Rechtsfragen (RK-S). Der Nationalrat hatte die Initiative bereits im Dezember 2022 angenommen. Die Rechtskommission des Nationalrats kann nun eine Vorlage ausarbeiten.

Die systematische Beleidigung, Bedrohung, Blossstellung oder Belästigung von Personen über digitale Kommunikationskanäle habe in den vergangenen Jahren stark zugenommen, begründete Suter ihre Initiative. Die Täter und Täterinnen könnten anonym bleiben, die Inhalte seien rund um die Uhr verfügbar und kaum mehr löschbar.

Anonymität fördert Mobbing

Der Druck auf die Angegriffenen sei sehr hoch, so Suter. Und das heutige Strafrecht, das auf Einzelhandlungen ausgelegt sei, werde dem Umstand nicht gerecht, dass es oft um eine Vielzahl von Handlungen und Verhaltensweisen gehe.

Die Mehrheit der vorberatenden Kommission des Ständerats sah keinen Bedarf für eine weitere Strafnorm. In der Diskussion um die Revision des Sexualstrafrechts habe sich der Vorschlag, einen Artikel gegen Cybermobbing aufzunehmen, nicht durchsetzen können. Überdies arbeite die Rechtskommission des Nationalrats derzeit an einer Vorlage zum Thema Stalking.

Bestehende Gesetze ausreichend?

Es gebe schon heute Straftatbestände, mit denen Cybermobbing verfolgt werden könne, darunter Nötigung oder Drohung, sagte Kommissionssprecher Beat Rieder (Mitte/VS). Das Problem liege vielmehr darin, dass Staatsanwaltschaften die Mittel haben müssten, solche Taten tatsächlich zu ahnden.

Die Minderheit der Ständeratskommission vertrat dagegen die Ansicht, das Problem müsse dringend angegangen werden. Offene Fragen, wie genau das Strafgesetzbuch geändert werden solle, könnten in einer zweiten Phase beantwortet werden.

Daniel Jositsch (SP/ZH) sagte namens der Minderheit: «Durch die technische Entwicklung hätten Ehrverletzungsdelikte oder Drohungen eine neue Dimension bekommen». Die herkömmlichen Straftatbestände beträfen Bagatelldelikte. Damit werde man des Problems nicht Herr.

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