Laut der Rechtskommission des Nationalrats sollen die 2013 abgeschafften Doppelnamen wieder eingeführt werden und neu auch für Kindern möglich sein.
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Künftig sollen beide Partner unabhängig voneinander entscheiden können, einen Doppelnamen zu tragen. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Doppelname wurde 2013 abgeschafft.
  • Die Rechtskommission des Nationalrats fordert, dass dieser wieder eingeführt wird.
  • Neu sollen die Beteiligten, inklusive Kinder, unabhängig voneinander entscheiden können.

Der Doppelname soll für die Ehegatten deutlich flexibler als im alten Recht wiedereingeführt werden. Neu sollte er auch für Kinder möglich sein. Das beschloss die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung. Das teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.

Die Vernehmlassung zur entsprechenden Gesetzesänderung hatte offene Türen eingerannt. Parteien und Kantone bevorzugen dabei mehrheitlich die vorgeschlagene «grosse Lösung» – Kritik gab es an der Nichteinbeziehung des Kinderrechts. Dieser Kritik hat die Rechtskommission nun Rechnung getragen. Befinden darüber wird nun das Parlament.

Nebst den bestehenden Möglichkeiten der Namensführung gibt es gemäss der Vorlage neu eine weitere Möglichkeit: Es soll möglich sein, dass die beteiligten Personen unabhängig voneinander entscheiden können, einen Doppelnamen zu tragen. Die Kinder sollen einen Doppelnamen tragen können, der sich aus den Namen der Eltern zusammensetzt, wenn die Eltern das wünschen.

Neu: Mit einfacher Erklärung nachträglich Doppelnamen beantragen

Durch eine einfache Erklärung sollen verschieden Personen die Möglichkeit erhalten, nachträglich einen Doppelnamen nach neuem Recht zu bilden. Dies gilt für bereits verheiratete oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Personen sowie die minderjährigen Kinder verheirateter und unverheirateter Eltern.

Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Eine weitere Minderheit beantragt, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen, mit dem Auftrag, zum alten Recht vor 2013 zurückzukehren. In einem nächsten Schritt wird die Kommission den verabschiedeten Entwurf und Bericht dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreiten. Der Nationalrat wird die Vorlage voraussichtlich in der Frühjahrssession 2024 zum ersten Mal beraten.

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