In der Bundesverfassung soll definiert werden, welche völkerrechtlichen Verträge dem obligatorischen Referendum unterstellt sind und welche nicht. Der Ständerat hat am Donnerstag seinen ursprünglichen Entscheid von vor einem Jahr bestätigt - mit 29 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
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Der Ständerat im Bundeshaus. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Mehrheit erachte es als wichtig und möglich, in der Verfassung zu definieren, welche völkerrechtlichen Verträge dem obligatorischen Referendum unterstellt werden sollen, sagte Andrea Caroni (FDP/AR), Präsident der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-S).

Er zeigte sich überzeugt, «dass eine geeignete Formulierung gefunden werden kann».

In der Sondersession im Mai hatte der Nationalrat die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 140 zu 50 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt, was einem Nichteintretensentscheid gleichkommt. Grund für diesen Entscheid war, dass eine Mehrheit der grossen Kammer mit der Definition, welche Staatsverträge dem obligatorischen Referendum unterstehen sollen und welche nicht, nicht einverstanden war und schliesslich gänzlich am Vorhaben zweifelte.

Gemäss Ständeratsentscheid sollen völkerrechtliche Verträge dann Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden, wenn die Verträge «Bestimmungen von Verfassungsrang enthalten oder deren Umsetzung eine Änderung der Bundesverfassung erfordert». Bestimmungen von Verfassungsrang sind demnach namentlich Bestimmungen über den Bestand der Grundrechte, die Bürgerrechte und die politischen Rechte; das Verhältnis von Bund und Kantonen und die Zuständigkeiten des Bundes oder der Kantone; die Grundzüge der Organisation und des Verfahrens der Bundesbehörden.

Caroni gab sich im Namen der Ständeratskommission gesprächsbereit. «Wir sind offen, auch andere Definitionen zu prüfen, namentlich eine Generalklausel», sagte er, der das Thema 2015 mit einer Motion lanciert hatte. Die Mehrheit wolle das Geschäft noch nicht aufgeben. Die Vorlage stärke die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit sowie die Legitimation internationaler Verträge.

Anders sah das die Ratslinke. Er zweifle daran, dass eine hinreichend klare Definition gefunden werden könne, sagte Daniel Jositsch (SP/ZH). Paul Rechsteiner (SP/SG) brachte staatspolitische Bedenken zum Ausdruck. Mit der Vorlage werde das Ständemehr weiter gestärkt, während das Volksmehr - «die volle Demokratie» - geschwächt werde.

Laut Daniel Fässler (Mitte/AI) ist ein Scheitern der Vorlage zwar möglich. Er wolle dem Nationalrat aber die Möglichkeit geben, seinen Entscheid zu reflektieren. Das Geschäft geht nun noch einmal an die grosse Kammer. Stimmt sie ein zweites Mal für Nichteintreten, ist die Vorlage vom Tisch.

Nach verbreiteter Auffassung ist das obligatorische Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter bereits heute Teil des ungeschriebenen Verfassungsrechts (obligatorisches Referendum sui generis). Der Fokus liegt gemäss einem Bericht des Bundesamts für Justiz (BJ) dabei auf der politischen Bedeutung von völkerrechtlichen Verträgen, wobei auch verfassungsrechtliche Aspekte erfasst würden.

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