In der Vorlage zur Verminderung von Pestizid-Risiken für das Trinkwasser bleiben zwei Punkte umstritten. Noch nicht einig sind sich die Räte zunächst, wie weit die Offenlegungspflicht für Dünger- und Futterlieferungen gehen soll. Diese soll Grundlage sein für die Erstellung von Nährstoffbilanzen.
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Am Wasserhahn in einer Küche wird ein Trinkglas mit Leitungswasser befüllt. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat will eine Offenlegungspflicht für Dünger und für an Landwirtschaftsbetriebe gelieferte Futtermittel.

Er hat dies am Donnerstag mit 105 zu 89 Stimmen bestätigt.

Der Ständerat hatte die Futtermittel aus der Bestimmung gestrichen. Eine bürgerliche Minderheit im Nationalrat hätte nachziehen wollen. Ihr Sprecher Leo Müller (CVP/LU) kritisierte, dass der Passus nicht breit abgestützt sei. Futtermittel landeten in Form von Mist auf den Feldern, entgegnete Kilian Baumann (Grüne/BE) namens der Mehrheit.

Wer die Lieferungen deklarieren muss, entscheidet gemäss dem Vorschlag des Nationalrates der Bundesrat. Laut Landwirtschaftsminister Guy Parmelin würden die Lieferanten mit der Offenlegungspflicht betraut.

Bestanden hat der Nationalrat auch auf der Pflicht für die Kantone, zusätzliche Zuströmbereiche für Grundwasserfassungen zu benennen. Er hielt auf Antrag einer Minderheit mit 102 zu 93 Stimmen an dieser zweiten Differenz fest. Der Ständerat wollte den Passus bisher nicht in der Vorlage, weil er ein Verfahren mit Vernehmlassung bevorzugt.

Die Pflicht zur Bestimmung weiterer Zuströmbereiche soll eine Grundlage sein für einen besseren Schutz des Trinkwassers. Gelten soll sie sie für Fassungen von regionaler Bedeutung und auch, wenn in der Umgebung einer Grundwasserfassung Tätigkeiten ausgeführt werden, die das Wasser verschmutzen könnten.

Ohne zu wissen, wo gefährdete Gebiete lägen, sei ein Schutz des Trinkwassers nicht möglich, sagte Minderheiten-Sprecherin Jacqueline Badran (SP/ZH). Aus einer Vernehmlassung wäre nichts Neues zu erwarten, aber es ginge Zeit verloren, doppelte Kathrin Bertschy (GLP/BE) nach.

Die Vorlage zur Verminderung der Risiken für das Trinkwasser durch Pestizide beinhaltet Anpassungen im Chemikaliengesetz, im Landwirtschaftsgesetz und im Gewässerschutzgesetz. Formell ist sie zwar kein indirekter Gegenvorschlag zur Trinkwasser-Initiative und zur Pestizidverbots-Initiative, über die im Juni abgestimmt wird. Sie soll den Volksbegehren aber den Wind aus den Segeln nehmen.

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