Der Ständerat hat sich beim Koordinationsabzug für ein neues Modell entschieden. Es soll die Kleinverdiener im Rentenalter besser darstellen.
Der St. Galler SP-Ständerat Paul Rechsteiner (Mitte) hat an den vorgeschlagenen Varianten für Verbesserungen in der beruflichen Vorsorge (BVG) keine oder nur wenig Freude. Er bezeichnete die Senkung des Umwandlungsatzes ohne volle Kompensation für alle als verfassungswidrig.
Der St. Galler SP-Ständerat Paul Rechsteiner (Mitte) hat an den vorgeschlagenen Varianten für Verbesserungen in der beruflichen Vorsorge (BVG) keine oder nur wenig Freude. Er bezeichnete die Senkung des Umwandlungsatzes ohne volle Kompensation für alle als verfassungswidrig. - sda - KEYSTONE/ANTHONY ANEX
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Reform der beruflichen Vorsorge hat der Ständerat erste Pflöcke eingeschlagen.
  • Nun sollen 15 Prozent des AHV-pflichtigen Lohnes als Koordinationsabzug berechnet werden.

Der Ständerat hat bei der Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) erste Pflöcke eingeschlagen. Dabei hat er sich beim Koordinationsabzug für eine neues Modell entschieden. Dieses soll Kleinverdiener und Mehrfachbeschäftigte im Rentenalter besser stellen. Neu sollen im obligatorischen BVG 15 Prozent des AHV-pflichtigen Lohnes als Koordinationsabzug berechnet werden.

Dieser Betrag wird in der zweiten Säule vom massgebenden Lohn (Bruttojahreslohn) abgezogen. So erhält man den versicherten Lohn. Heute liegt dieser Abzug fix bei knapp 25'100 Franken.

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Alain Berset am 29. November im Ständerat. - Keystone

Dieser hohe Abzug führt dazu, dass Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen ihr Einkommen nicht oder nur marginal in einer Pensionskasse versichern. Somit können keine Rente fürs Alter angespart werden. Dies trifft oft teilzeitarbeitende Frauen in Niedriglohnberufen.

Der Ständerat hat am Dienstag weiter entschieden, die Eintrittsschwelle von rund 21'500 auf gut 17'200 Franken zu senken. Damit mehr Menschen dieser Gruppen eine Pensionskasse ermöglichen können. Künftig soll also bereits ab einem Mindestjahreseinkommen von 17'200 Franken in die Pensionskasse einbezahlt werden können. Anders als der Nationalrat möchte der Ständerat aber den Sparbeginn bei Alter 25 belassen und nicht auf 20 Jahre senken.

Das Herzstück der Vorlage sind jedoch die Übergangsmassnahmen für all jene, die durch die geplante Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent vor der Pensionierung nicht mehr genügend Alterskapital ansparen, diesen Rentenausfall von rund 12 Prozent also nicht mehr rechtzeitig kompensieren können. Nach der Begründung der insgesamt vier Kompensations-Varianten durch ihre jeweiligen Fürsprecher unterbrach Ratspräsidentin Brigitte Häberli (Mitte/TG) die Debatte. Wann sie fortgeführt wird, stand noch nicht fest.

Abstimmungsgewinner unter Druck nach Ja zur AHV-Revision

Nach dem knappen Ja an der Urne zur AHV-Revision am 25. September stehen die bürgerlichen Abstimmungsgewinner im Parlament unter Druck, ihr Versprechen einzulösen. Nun sollen sie auch bei der zweiten Säule rasch vorwärtsmachen.

Das Versprechen lautet, nun auch die Benachteiligung der Frauen in der beruflichen Vorsorge aus der Welt zu schaffen. Teilzeitangestellte und Personen mit kleinen Einkommen sollen besser gestellt werden.

Über den Diskussionen hängt das Damoklesschwert eines Referendums. Dieses haben die Gewerkschaften bereits angedroht, sollten die Räte den zwischen den Sozialpartnern ausgehandelten Kompromiss nicht unterstützen. Auch der Bundesrat hat sich hinter diesen Vorschlag gestellt, der Zuschläge für sämtliche Neurentner vorsieht.

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