Nationalratskommission will Stiefkindadoption erleichtern

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    Bern,

    Um Kinder gleichgeschlechtlicher Paare rechtlich besser zu schützen, möchte die zuständige Kommission des Nationalrats Hürden der Stiefkindadoption beseitigen.

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    Kinder gleichgeschlechtlicher Paare sollen die erleichterte Stiefkindadoption besser geschützt werden. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Hürden für die Stiefkindadoption sollen abgebaut werden.
    • Dies würde Kinder gleichgeschlechtlicher Paare rechtlich besser schützen.

    Die zuständige Kommission des Nationalrats möchte nach Inkrafttreten der «Ehe für alle» die Hürden für die Stiefkindadoption rasch beseitigen. Sie will so alle Kinder von ihrer Geburt an rechtlich besser schützen. Dazu hat sie zwei entsprechende Motionen beschlossen.

    Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) begrüsse die Arbeit einer interdisziplinären Expertengruppe und des Bundesrats. Sie würden anerkennen, dass das Abstammungs- und das Adoptionsrecht angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung reformiert werden müssen. Das teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.

    Rechtsschutz von Kindern gleichgeschlechtlicher Eltern stärken

    Künftig soll nach Ansicht der Nationalratskommission auf das einjährige Pflegeverhältnis verzichtet werden. Dies, wenn der leibliche Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der adoptionswilligen Person eine faktische Lebensgemeinschaft führt. Dies beinhaltet auch einen gemeinsamen Haushalt.

    Zudem soll der Rechtsschutz der Kinder gleichgeschlechtlicher Paare, die in einem fortpflanzungsmedizinischen Verfahren oder mittels Samenspende gezeugt wurden, verbessert werden. Dabei solle die Kenntnis der Abstammung gewährleistet sein.

    LGBTQ+
    Dies stärkt den Rechtsschutz von gleichgeschlechtligen Eltern. - AFP

    Mit den Motionen beschäftigt sich als nächstes der Bundesrat, danach kommen sie in die grosse Kammer. Im Ständerat ist ein ähnlicher Vorstoss hängig.

    Künftig können gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe schliessen. Bislang bestand in eingetragenen Partnerschaften kein Recht auf die gemeinschaftliche Adoption von Kindern. Seit Anfang 2018 ist für diese Paare aber die Stiefkindadoption möglich.

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