Nationalratskommission will Präventivhaft bei Terroristen

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Bern,

Die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats will eine Lücke bei der Terrorbekämpfung schliessen. Sie fordert die Einführung von Präventivhaft.

Die Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats (SIK-N) will staatsgefährdende Personen gesichert untergebracht wissen. (Symbolbild)
Die Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats (SIK-N) will staatsgefährdende Personen gesichert untergebracht wissen. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER

Das Wichtigste in Kürze

  • Mutmassliche Terroristen sollen künftig in Präventivhaft genommen werden.
  • Das fordert die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats mit einer Motion.
  • Damit soll eine gesetzliche Lücke geschlossen werden.

Die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SIK-N) will staatsgefährdende Personen gesichert unterbringen, um terroristische Taten zu verhindern. Damit soll eine Lücke bei der Terrorbekämpfung geschlossen werden.

Die Kommission sprach sich mit 13 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung dafür aus, eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen. Dies teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit.

Sie beantragt damit ihrem Rat, einer parlamentarischen Initiative von Mauro Tuena (SVP/ZH) Folge zu geben. Mit der Präventivhaft könnten Gefährder auf Verdacht hin über längere Zeit gesichert untergebracht werden.

Tuena Sicherheitspolitische Kommission
Mauro Tuena (SVP/ZH) ist der Präsident der Sicherheitspolitischen Kommission SiK. - Keystone

Aus Sicht der Mehrheit hätte damit zum Beispiel der terroristische Angriff in Morges VD mit einem Toten verhindert werden können. Ausserdem hätten die Kantone in der Vergangenheit diese Massnahme gefordert. Die Mehrheit sei sich aber bewusst, dass eine verhältnismässige und menschenrechtskonforme Ausgestaltung dieser «gesicherten Unterbringung» von staatsgefährdenden Personen anspruchsvoll sei.

Die Minderheit der Kommission war der Meinung, dass die Einführung dieser Zwangsmassnahme namentlich gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen würde. Dazu lägen bereits entsprechende Rechtsgutachten vor.

Der Nationalrat habe sich bereits beim Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) gegen diese Massnahme ausgesprochen. Es würden damit nicht nur inhaltliche, sondern auch prozedurale Gründe dagegen sprechen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

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