Nationalratskommission will der Post engere Zügel anlegen
Die Nationalratskommission beabsichtigt, die Post einer strengeren Regulierung zu unterziehen.

Die Post soll mit ihren Tätigkeiten private Unternehmen nicht übermässig konkurrenzieren dürfen. Nachdem der Bundesrat vor einigen Tagen Eckwerte zur künftigen Postgesetzgebung vorgestellt hat, will eine Nationalratskommission der Post mit einer eigenen Vorlage schneller engere Zügel anlegen.
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) befasste sich mit einem Gesetzestext, den eine Subkommission zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative von Jürg Grossen (GLP/BE) vorgelegt hatte. Grossen verlangt für Bundesunternehmen Spielregeln, damit ein fairer Wettbewerb zwischen ihnen und Privaten garantiert ist.
Den grössten Handlungsbedarf respektive die grösste Konkurrenz für die Privatwirtschaft sehe die Kommission bei der Post, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Und weil es keine Lösung für sämtliche bundesnahen Betriebe gebe, wolle sie sich auf eine Neuregelung der Rahmenbedingungen für Die Post beschränken.
Neue Grenzen setzen: Der Plan der WAK-N
Die WAK-N plant, den Unternehmenszweck der Post deutlich enger zu fassen und das Verbot von Quersubventionierungen zu präzisieren. Mit 14 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen verabschiedete sie die entsprechende Vorlage. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis lehnte sie es ab, den Abschluss der Revision des Postgesetzes abzuwarten.
Verworfen wurden in der WAK-N Anträge auf eine Erweiterung des Zweckartikels hin zu einem digitalen Service Public sowie auf eine Abschwächung des Quersubventionierungsverbots. Im kommenden September soll die Vernehmlassung beginnen.
Bundesrat und seine Pläne für die Post
Der Bundesrat beschloss am vergangenen Mittwoch Eckwerte für eine umfassende Post-Reform; eine Vernehmlassung dazu soll erst im Juni 2026 beginnen. Auch die Landesregierung will der Post Leitplanken setzen für Tätigkeiten ausserhalb der Grundversorgung.
Im Postorganisationsgesetz will der Bundesrat präzisieren, was der Unternehmenszweck der Post ist. Gestützt darauf soll entschieden werden können, welche Tätigkeiten für den Staatsbetrieb zulässig sind. Ergänzt werden soll dies mit einem individuellen Rechtsschutz, den Konkurrenzunternehmen in Anspruch nehmen können.