Bei Konkurs soll man nicht mehr nur auf Pfändung weiter betreiben können, sondern muss auch von staatlichen Gläubigern auf Konkurs weitermachen.
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Umstrittene neue Massnahmen gegen missbräuchliche Konkurse. (Symbolbild) - Pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Staatliche Gläubiger müssen künftig auch auf Konkurs betreiben.
  • Damit soll verhindert werden, dass zahlungsunfähige Firmen weiterhin bestehen können.
  • Denn diese könnten bei Vertragspartner Schäden verursachen.

Wer Konkurs geht, soll künftig auch von staatlichen Gläubigern auf Konkurs und nicht nur auf Pfändung betrieben werden müssen. Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) empfiehlt ihrem Rat, auf die etwas strengere Linie des Ständerats einzuschwenken.

Auch staatliche Gläubiger müssen künftig auf Konkurs betreiben. Darauf beharrte der Ständerat in den parlamentarischen Beratungen über das Paket zur Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses.

Der Nationalrat und Bundesrat haben aber eine andere Ansicht. Staatliche Gläubiger wie die Steuerverwaltungen sollen neu frei wählen dürfen, ob eine Betreibung auf Pfändung oder auf Konkurs fortgesetzt wird.

Minderheit der Kommission nicht einverstanden

Die RK-N zeigt sich nun mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung einverstanden mit der strengeren Version des Ständerats. Das teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Die Kommissionsmehrheit wolle damit verhindern, dass zahlungsunfähige Firmen weiter auf dem Markt bestehen und Schäden bei den Vertragspartnern verursachen könnten.

Nicht einverstanden ist eine Minderheit der Kommission. Sie beantragt dem Rat, am Entwurf des Bundesrats festzuhalten. Dieser räumt Gläubigern für Forderungen aus öffentlichem Recht die Wahl ein, ob eine Betreibung auf Pfändung oder Konkurs fortgesetzt wird.

Wenn der Nationalrat seiner vorberatenden Kommission folgt, ist das Paket zur Bekämpfung von missbräuchlichen Konkursen unter Dach und Fach.

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