Richterinnen und Richter sollen auch weiterhin an Parteien spenden können. Dieser Ansicht ist die Rechtskommission des Nationalrats.
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Der Nationalrat an einer Session. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Sind Parteispenden von Richtern weiterhin zulässig?
  • Die Rechtskommission des Nationalrats sieht darin kein Problem.
  • Ein Verbot wäre für eine Mehrheit eine zu radikale Massnahme.
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Die Rechtskommission des Nationalrats will Spenden von Richterinnen und Richtern der Gerichte des Bundes an politische Parteien weiterhin erlauben. Sie hat sich gegen einen Vorstoss ausgesprochen, der ein Verbot verlangt.

Die Nationalratskommission beantragt, eine parlamentarische Initiative des Zürcher FDP-Nationalrats Beat Walti abzulehnen. Dies teilt die Parlamentsdienste am Freitag mit.

Freiwillige Mandatsabgabe

Heute zahlen Richterinnen und Richter des Bundes auf freiwilliger Basis sogenannte Mandatsabgaben an ihre Parteien. Dadurch drohe einerseits der Eindruck zu entstehen, dass die Nomination oder Wiederwahl von solchen Zahlungen abhängig sei. So argumentiert Walti in seinem Vorstoss. Und andererseits, dass Parteien Richterinnen und Richter aufgrund finanzieller Überlegungen zur Wahl vorschlügen.

Die nationalrätliche Rechtskommission sei sich darin einig, dass das Problem nicht in einer tatsächlichen, sondern in einer scheinbaren Abhängigkeit liege. Die Kommissionsmehrheit sei der Ansicht, dass ein simples Verbot derartiger Spenden und Abgaben zu radikal sei. Für eine Minderheit sei mehr Transparenz nur über eine grundlegende Änderung des heutigen Systems zu erreichen.

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