Nationalratskommission lehnt Transparenz zu Lohngefüge in Firmen ab
Die Nationalratskommission hat das Auskunftsrecht über das individuelle und kollektive Lohngefüge abgelehnt.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Nationalratskommission lehnt ein Auskunftsrecht für das Lohngefüge in Unternehmen ab.
- Damit soll die Lohnvertraulichkeit geschützt werden.
Arbeitnehmende sollen kein Auskunftsrecht über das individuelle und kollektive Lohngefüge nach Geschlecht und Funktion im Betrieb erhalten. Dieser Meinung ist die zuständige Nationalratskommission. Sie verweist auf die Lohnvertraulichkeit. Nun ist die grosse Kammer am Zug.
Mit 14 zu 9 Stimmen empfiehlt die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N), eine entsprechende parlamentarische Initiative von Nationalrätin Natalie Imboden (Grüne/BE) abzulehnen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Natalie Imboden fordert individuelles Auskunftsrecht
Imboden fordert, individuelle Auskunftsrechte über das individuelle und auch das kollektive Lohngefüge nach Geschlecht und Funktion im Betrieb eingeführt werden. Gewerkschaften oder andere Arbeitnehmendenvertretungen sollen ab einer zu definierenden Firmengrösse Einblick in aggregierte Daten über das kollektive Lohngefüge erhalten.
Die Mehrheit der WBK-N lehnt die Initiative ab. Sie möchten die Lohnvertraulichkeit schützen. Zudem wollen sie, laut Mitteilung, die Evaluation des Gleichstellungsgesetzes abwarten, bevor sie eine Revision in Erwägung zieht. Die Minderheit argumentiert, dass durch die Gewährung der Transparenz diskriminierende Praktiken im Betrieb verhindert werden könnten.








