Regulierungsbremse droht im Parlament zu scheitern
Die Nationalratskommission spricht sich gegen die Regulierungsbremse aus. Sollte der Nationalrat ablehnen, ist das Instrument vom Tisch.

Das Wichtigste in Kürze
- Die federführende Nationalratskommission lehnt die Regulierungsbremse ab.
- Sie argumentiert, dass Unternehmensinteressen nicht bevorzugt behandelt werden sollten.
- Auch die Regierung und der Ständerat sind gegen die Regulierungsbremse.
Gesetze und völkerrechtliche Verträge, die Unternehmen stark belasten, sollen von den Räten nicht mit qualifiziertem Mehr verabschiedet werden müssen. Wie der Ständerat ist auch die für das Dossier federführende Nationalratskommission gegen eine sogenannte Regulierungsbremse.
Mit 14 zu 8 Stimmen ist die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) nicht auf die Vorlage eingetreten. Das teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Die vorgeschlagene Regulierungsbremse sei staatspolitisch unhaltbar, hiess es.
Es gehe nicht an, dass für die Erlasse des Parlaments unterschiedliche Mehrheitserfordernisse aufgrund ihres materiellen Inhalts bestünden. «Unternehmensinteressen würden stärker gewichtet als andere gesellschaftliche Interessen, die genauso berechtigt sein können.»
Regierung und Ständerat lehnen Regulierungsbremse ab
Mit einer Regulierungsbremse müssten Gesetze und völkerrechtliche Verträge, die Unternehmen stark belasten, von den Räten mit qualifiziertem Mehr verabschiedet werden. Die Bremse hatte das Parlament gewünscht und der Bundesrat daher die Vorlage ausgearbeitet. Die Regierung selbst lehnt das Instrument allerdings ab. Auch der Ständerat will von der Regulierungsbremse nichts mehr wissen.

Tritt der Nationalrat ebenfalls nicht auf das Geschäft ein oder lehnt er es ab, ist es vom Tisch. Für die Einführung einer Regulierungsbremse ausgesprochen hat sich im Vorfeld die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N). Die Details dieser Regulierungsbremse sollten demnach im Parlamentsgesetz geregelt werden.
Die Gegner der Vorlage verweisen darauf, dass die Kosten von Regulierungen für Unternehmen schon heute sorgfältig geprüft werden könnten. Mehrheitsfähiger erscheint dagegen das sogenannte Unternehmensentlastungsgesetz, das zurzeit im Nationalrat hängig ist. Dieses will vorschreiben, dass die Bundesverwaltung beim Ausarbeiten von Erlassen die für Unternehmen dadurch anfallenden Kosten schätzen muss.