Nationalratskommission ist gegen Kostenziel bei Gesundheitskosten

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    Bern,

    Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats lehnt die Kostenzielvorgabe im indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative ab.

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    Die SGK-N lehnt ein Kostenziel bei den Gesundheitskosten ab. Foto: Marijan Murat - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Nationalratskommission lehnt auch eine vereinfachte Form eines Kostenziels ab.
    • Mit 13 zu 11 Stimmen lehnte sie dieses ab.

    Die zuständige Nationalratskommission will den stetigen Anstieg der Krankenkassenprämien stoppen. Anders als der Bundesrat will sie im indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative der Mitte aber keine Kostenzielvorgaben machen.

    Auch eine vereinfachte Form eines Kostenziels wurde abgelehnt. Mit 13 zu 11 Stimmen stimmte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) dagegen. Dies teilte die Parlamentsdienste am Freitag mit.

    Stattdessen soll das Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenversicherung mit konkreten Massnahmen bei den Tarifen und den Laboranalysen gebremst werden.

    Bundesrat macht indirekten Gegenvorschlag

    Die Mitte-Partei hatte die Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» eingereicht. Diese verlangt, dass Bundesrat, Bundesversammlung und Kantone eingreifen müssen, wenn die Gesundheitskosten im Vergleich zur Lohnentwicklung zu stark steigen.

    Konkret heisst das: Liegt das Kostenwachstum pro versicherte Person um einen Fünftel über der Nominallohnentwicklung, soll der Bundesrat Kostenbegrenzungsmassnahmen ergreifen. Dies soll in Zusammenarbeit mit den Kantonen geschehen. Die Massnahmen sollen ab dem nachfolgenden Jahr wirksam werden.

    Der Bundesrat schlägt einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative vor: Bund und Kantone sollen jährlich für die verschiedenen Bereiche der obligatorischen Krankenpflegeversicherung einen maximalen Anstieg der Kosten festlegen. Wenn die festgesetzten Grenzen des Kostenanstiegs überschritten werden, soll geprüft werden, ob korrigierende Massnahmen notwendig sind. Die Tarifpartner, die Kantone und der Bund wären in diesem Fall dazu verpflichtet.

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