Nationalratskommission gegen allgemeine Steueramnestie
Bisher kann man sich ein Mal einer straflosen Selbstanzeige unterziehen, sollte man Steuern unterschlagen haben. Das genügt gemäss der Wirtschaftskommission.

Das Wichtigste in Kürze
- Nach dem Ständerat will auch die Wirtschaftskommission keine allgemeine Steueramnestie.
- Bei der Amnestie in 1969 hatte Freiburg 334 Millionen Franken nachbesteuern können.
Die nationalrätliche Wirtschaftskommission (Wak) will keine allgemeine Steueramnestie. Sie beantragt ihrem Rat mit 16 zu 8 Stimmen, einer Standesinitiative des Kantons Freiburg keine Folge zu geben.
Das teilten die Parlamentsdienste am Mittwoch mit. Der Ständerat hatte die Initiative in der vergangenen Wintersession abgelehnt. Eine deutliche Mehrheit argumentierte damals, angesichts der bereits bestehenden und gut genutzten Möglichkeit zur einmaligen straflosen Selbstanzeige gebe es keinen Grund, die heutigen gesetzlichen Grundlagen zu ändern.
Lehnt auch die grosse Kammer die Initiative ab, ist das Geschäft vom Tisch. Der Kanton Freiburg möchte, dass hinterzogene Vermögenswerte in einem einfachen Verfahren nachträglich deklariert werden können – nicht gratis, aber mit genügenden Anreizen. Er begründet das damit, das bei der letzten Steueramnestie im Jahr 1969 im Kanton Freiburg Vermögen in Höhe von rund 334 Millionen Franken der Besteuerung zugeführt werden konnten.