Der Nationalrat hat sich dafür ausgesprochen, dass im Falle einer Quarantäne in Abwesenheit abgestimmt werden kann. Am Mittwoch entscheidet der Ständerat.
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Wegen Corona-Isolation oder -Quarantäne abwesende Nationalratsmitglieder sollen künftig von zu Hause aus abstimmen können. (Archivbild) - sda
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Nationalräte sollen im Falle einer Quarantäne von zu Hause aus abstimmen können.
  • Eine entsprechende Vorlage stiess lediglich bei der SVP-Fraktion auf Ablehnung.
  • Das letzte Wort hat der Ständerat, welcher am Mittwoch darüber entscheiden wird.

Nationalratsmitglieder, die wegen der Corona-Krise verhindert sind, sollen künftig in Abwesenheit abstimmen können. Die grosse Kammer hat am Montag die Grundlage dafür geschaffen. Das Abstimmen von zu Hause aus soll bereits ab der nächsten Woche möglich sein. Initiiert hatte das Projekt die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N).

Sie arbeitete eine dringliche Änderung des Parlamentsgesetzes aus. Damit soll die Teilnahme von Nationalratsmitgliedern möglich werden, die sich zu Hause in Quarantäne befinden.

Nur die SVP ist gegen die Vorlage

Es könne nicht angehen, dass administrative Anordnungen gegenüber Nationalrätinnen und Nationalräten eine Verzerrung in der Stimmgewichtung herbeiführten, argumentierte eine Kommissionsmehrheit. Es gehe um eine «zentrale chirurgische Operation am Parlamentsrecht», sagte Balthasar Glättli (Grüne/ZH).

Ein Abbruch der Session wie im Frühling sei mit allen Mitteln zu verhindern, sagte Céline Widmer (SP/ZH). «Das Parlament ist systemrelevant und hat eine wichtige Kontrollfunktion gegenüber der Regierung.» Spezielle Situationen verlangten nach speziellen Lösungen, sagte Marianne Streiff-Feller (EVP/BE).

Gregor Rutz
Nationalrat Gregor Rutz (SVP). - Keystone

Die SVP-Fraktion lehnte die Vorlage ab. Der Grundsatz der physischen Teilnahme solle nicht «in einem unüberlegten Eilverfahren» ausser Kraft gesetzt werden. Die Vorlage sei unausgegoren und verfassungswidrig.

«Weshalb soll jemand mit einem Beinbruch nicht abstimmen können, jemand in Corona-Quarantäne aber schon?», fragte Sprecher Gregor Rutz. In der vorliegenden Form sei das Gesetz eine «staatspolitisch unwürdige Bastelarbeit».

Schliesslich nahm der Nationalrat die Vorlage mit 123 zu 62 Stimmen bei 5 Enthaltungen an. Nein stimmten neben der SVP wenige Vertreterinnen und Vertreter der FDP- und der Mitte-Fraktion.

Ständerat entschiedet am Mittwoch

Das Gesetz soll nur für den Nationalrat und längstens für ein Jahr gelten. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) hatte eine gleiche Regel für die kleine Kammer abgelehnt. Damit abwesende Nationalrätinnen und Nationalräte von zu Hause aus abstimmen können, braucht es dennoch grünes Licht vom Ständerat. Dieser entscheidet voraussichtlich am Mittwoch über die Vorlage.

Ständerat Telearbeit
Die beiden Räte heissen die Immobilienbotschaft 2021 gut. (Symbolbild) - Keystone

Die Parlamentsdienste sind unter der Leitung des Nationalratsbüros bereits daran, ein Fernabstimmungssystem einzurichten. Mit diesem muss etwa sichergestellt sein, dass das Nationalratsmitglied persönlich abstimmt. Abwesende Mitglieder können nicht an Wahlen oder Abstimmungen in geheimer Abstimmung teilnehmen und auch keine Voten abgeben.

Ein Mitglied, das in Abwesenheit abstimmen möchte, muss seine Abwesenheit spätestens am Vortag um 18 Uhr dem Ratssekretariat melden. Wenn das Mitglied aufgrund eines technischen Problems nicht an der Abstimmung teilnehmen kann, wird diese nicht wiederholt.

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