Der Nationalrat hat die vom Bundesrat vorgesehene Umsatzschwelle bei den Härtefall-Massnahmen gesenkt.
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Aufgeschichtete Schweizer Münzen, mit einer 200-Franken-Note als Dach. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Gemäss Nationalrat soll bei Härtefall-Massnahmen mehr Unternehmen berücksichtigt werden.
  • Er hat die Umsatzschwelle auf 50'000 Franken gesenkt.
  • Zudem sollen die Fickosten berücksichtigt werden.
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Der Nationalrat will, dass bei den Härtefall-Massnahmen im Kampf gegen die Folgen der Corona-Pandemie mehr Unternehmen berücksichtigt werden können. Er hat dafür die vom Bundesrat vorgesehene Umsatzschwelle gesenkt. Der Nationalrat sprach sich dafür aus, dass jene Unternehmen berücksichtigt werden können, die in den Jahren 2018 und 2019 im Durchschnitt mindestens einen Umsatz von 50'000 Franken erzielten.

Nur so würden nicht zu viele kleine Unternehmen von den Massnahmen ausgeschlossen, hiess es verschiedentlich im Rat. Der Bundesrat sieht eine Umsatzschwelle von 100'000 Franken vor, für die sich auch Christa Markwalder (FDP/BE) einsetzte. Der Rat sprach sich aber mit 112 zu 77 Stimmen bei einer Enthaltung für die tiefere Schwelle aus.

Berücksichtigung der Fixkosten

Die vorberatende Kommission will zudem, dass bei der Frage nach der Berücksichtigung nicht nur die Vermögens- und Kapitalsituation berücksichtigt wird, sondern auch die ungedeckten Fixkosten. Ein Reisebüro könne die Arbeit quasi vom Küchentisch aus machen, sagte Jacqueline Badran (SP/ZH), während ein Eventunternehmen mit einer grossen Lichtanlage oder Hallenmieten einen riesigen Fixkostenblock habe. Es sei unbestritten, dass diese das Problem seien, «also müssen doch die Entschädigungen an den Fixkosten ausgerichtet werden», sagte Badran.

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Jacqueline Badran, SP-ZH, links, diskutiert mit Tiana Angelina Moser, GLP-ZH, rechts, und Jürg Grossen, GLP-BE, während der Debatte um das Covid-19 Gesetz, an der Wintersession der Eidgenössischen Räte, am Dienstag, 1. Dezember 2020 im Nationalrat Bern. - keystone

Daniela Schneeberger (FDP/BL) beantragte, darauf zu verzichten, da die Bemessung sehr schwierig sei. Auch der Bundesrat will die ungedeckten Fixkosten nicht berücksichtigen. Finanzminister Ueli Maurer bat den Rat, dies entsprechend abzulehnen. Der Rat erfüllte dem Geburtstagskind – Maurer feiert am (heutigen) 1. Dezember seinen 70. Geburtstag – den Wunsch jedoch nicht: Das Votum im Rat fiel mit 107 zu 86 Stimmen zugunsten der Berücksichtigung der Fixkosten.

Verschiedene Beihilfen möglich

Fraglich war auch, wie hoch der Umsatzrückgang sein muss, damit ein Härtefall vorliegt. Der Bundesrat sieht eine Einbusse von 40 Prozent gegenüber des mehrjährigen Durchschnitts vor. Die Grünen und die SP wollten, dass bereits bei einer Einbusse von 30 Prozent eine Hilfe geleistet werden kann. Für die am meisten betroffenen Branchen – etwa im Tourismus und bei den Eventveranstaltern – müssten die Hürden sinken, sonst sei die Vorlage «Bürokratie ohne Wirkung», sagte Regula Rytz (Grüne/BE). Der Rat lehnte dies mit 126 zu 66 Stimmen ab.

Anders als der Bundesrat will der Nationalrat zudem, dass Unternehmen verschiedene Arten von Beihilfen erhalten können, wenn die Tätigkeiten des Unternehmens klar abgegrenzt sind. Dabei gibt es Sport-, Kultur- oder Härtefall-Töpfe, wie Ueli Maurer ausführte. Ein Bezug aus mehreren Töpfen sei nicht vorgesehen, sagte er. Auch hier wollte Christa Markwalder (FDP/BE) dem Bundesrat ein Geschenk machen und den Zusatz streichen. Der Rat ist aber mit 103 zu 88 Stimmen bereit, verschiedene Beihilfen zu ermöglichen.

Der Bundesrat hatte Mitte November entschieden, für besonders stark von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen weitere Gelder zur Verfügung zustellen - konkret soll die Unterstützung für die sogenannten Härtefälle von 400 Millionen Franken auf eine Milliarde aufgestockt werden. Die Aufteilung der Finanzierung zwischen Bund und Kantonen soll über den gesamten Betrag 68 Prozent Bund und 32 Prozent Kantone betragen, wie Kommissionssprecher Esther Friedli (SVP/SG) sagte.

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