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    Bundesrat passt nach Vernehmlassung Härtefallprogramm an

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Der Bundesrat hat beim Härtefallprogramm einige Änderungen vorgenommen. Neu können Kantone Unternehmen mit Darlehen und À-fonds-perdu-Beiträgen unterstützen.

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    Mit der Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate setzt der Bundesrat einen Beschluss des Parlaments aus der Herbstsession um. (Archivbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Das Corona-Härtefallprogramm wurde vom Bundesrat geändert.
    • So können neu Kantone Unternehmen mit Darlehen und À-fonds-perdu-Beiträgen unterstützen.
    • Die Verordnung tritt per 1. Dezember in Kraft.

    Der Bundesrat nimmt nach der Vernehmlassung Änderungen bei der Verordnung zur Corona-Härtefallhilfe an. Trotz der kurzen Vernehmlassungsfrist sind über hundert Stellungnahmen eingegangen. Am 1. Dezember tritt die Verordnung in Kraft.

    Alle Parteien und eine Mehrheit der Kantone und Dachverbände unterstütze die Härtefallregelung, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit. Jedoch hätten praktisch alle Teilnehmenden Änderungen beantragt.

    Der Bundesrat hat nun mehrere Anpassungen vorgenommen. So können die Kantone ein Unternehmen neu sowohl mit Darlehen als auch mit À-fonds-perdu-Beiträgen unterstützten.

    Unternehmen muss 100'000 Franken Umsatz erwirtschaftet haben

    Ursprünglich war keine Kumulation vorgesehen. Neu muss ein Unternehmen vor der Corona-Krise mindestens 100'000 Franken Umsatz erwirtschaftet haben statt 50'000 Franken. Das fünfjährige Dividenden- und Tantiemenverbot gilt neu nicht mehr, wenn der bezogene Unterstützungsbeitrag zurückbezahlt wird.

    Vor eine Woche beschloss der Bundesrat, dass besonders vom Coronavirus betroffene Unternehmen mit der Härtefallregelung unterstützt werden sollen. Für diese Härtefälle ist eine Gesamtsumme von einer Milliarde Franken vorgesehen.

    Bund und Kantone teilen sich die ersten 400 Millionen

    An den ersten 400 Millionen Franken beteiligen sich Bund und Kantone je zur Hälfte. Bei einer zweiten Tranche übernehmen der Bund 80 Prozent und die Kantone 20 Prozent. Der Bundesrat hatte zuerst 200 Millionen Franken für die Härtefallregelung vorgesehen.

    Nach Kritik von den Kantonen stockte der Bundesrat das Hilfspaket für die Wirtschaft auf eine Milliarde Franken auf. Insgesamt beteiligt sich der Bund also mit 680 Millionen Franken. Ob die Kantone die Beiträge als Kredite oder À-fonds-perdu-Beitrage ausbezahlen, steht ihnen frei.

    Die Vernehmlassung fand vom 4. bis am 13. November statt. Das Parlament wird die Änderungen des Covid-19-Gesetzes in der Wintersession beraten, die am kommenden Montag beginnt.

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