Nationalrat will ausländische Finanzierung von Moscheen erschweren
Der Nationalrat fordert Bedingungen für die ausländische Finanzierung von Gebetshäusern und Bildungseinrichtungen in der Schweiz. Er hat am Donnerstag beim Bundesrat einen entsprechenden Bericht bestellt. Das mit 190 zu einer Stimme bei einer Enthaltung überwiesene Postulat der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats (SIK-N) soll aufzeigen, wie Lücken im Ausländer- und Integrationsgesetz geschlossen werden könnten.
Hintergrund sind Berichte über türkische Imame mit extremistischem Gedankengut in der Schweiz. Die heutigen Zulassungsbedingungen für Betreuungs- und Lehrpersonen reichten nicht aus, um die Verbreitung von extremistischem, gewaltverherrlichendem oder den Menschenrechten zuwiderlaufendem Gedankengut in Gebetshäusern und religiösen Bildungseinrichtung in der Schweiz zu verhindern. Dies sagte Kommissionssprecher Fabian Molina (SP/ZH).
Auslandfinanzierung als Hauptproblem
Ein Hauptproblem sei die ausländische Finanzierung. Der Auslandfinanzierung von Gebetshäusern und Bildungseinrichtungen generell müssten Leitplanken gegeben werden, so der Tenor im Nationalrat. Beispielsweise müsse der vom Ausland finanzierte Religionsunterricht an Bedingungen geknüpft werden. Nur so könne verhindert werden, dass extremistische Kreise Hasspropaganda und Desinformation verbreiteten.
Justizminister Beat Jans wehrte sich gegen das Postulat. Zwar hätten Hassprediger in Schweizer Religionshäusern nichts zu suchen. «Der von der SIK-N skizzierte Ansatz sei jedoch nicht zielführend. Der Kontrollaufwand wäre unverhältnismässig, die Umgehung wäre leicht.»
Bundesrat setzt auf laufende Arbeiten
Vielmehr will Jans auf bereits laufende Arbeiten setzen. Beispielsweise würden die Transparenzvorschriften für transnational tätige Vereine verschärft. «Die Kantone und Städte haben in diesem Bereich sehr viel gemacht.» Die Situation habe sich eindeutig verbessert.
Im Rahmen der laufenden Revision des Nachrichtendienstgesetzes sind laut Jans zusätzliche Möglichkeiten vorgesehen, damit der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) Finanzflüsse aufklären kann. Weiter hielt der Bundesrat fest, dass die Bereiche Schulwesen und Religion in die Kompetenz der Kantone fielen.