Der Nationalrat will bestehende Lücken bei den Familienzulagen stopfen. Davon profitieren primär arbeitslose alleinerziehende Mütter.
Zulagen
Der Hauptteil der Familienzulage floss in die Kinder. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat will bestehende Lücken bei den Familienzulagen stopfen.
  • Neu sollen arbeitslose alleinerziehende Mütter das Recht auf Familienzulagen haben.
  • Weiter sollen Ausbildungszulagen bereits ab 15 Jahren ausgerichtet werden können.
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Der Nationalrat will bestehende Lücken bei den Familienzulagen stopfen. Unter anderem sollen arbeitslose alleinerziehende Mütter mit der Mutterschaftsentschädigung neu das Recht auf Familienzulagen haben.

Die grosse Kammer ist am Dienstag ihrer Sozialkommission sowie dem Bundesrat gefolgt. Und hat das revidierte Bundesgesetz über die Familienzulagen mit 179 Stimmen ohne Gegenstimme angenommen. Die Änderungen gehen auf parlamentarische Vorstösse zurück.

Familienzulagen für arbeitslose alleinerziehende Frauen

Heute können arbeitslose alleinerziehende Frauen, die Mutterschaftsentschädigung erhalten, keine Familienzulagen beziehen. Hat keine andere Person einen Anspruch auf diese Zulagen, wird für das Kind keine Zulage ausgerichtet. Das soll sich nun ändern.

Mutter Nationalrat
Alleinerziehende arbeitslose Mütter sollen künftig mehr Unterstützung erhalten. (Symbolbild) - keystone

Senkung der Altersgrenze bei Ausbildungszulagen

Die zweite Änderung betrifft die Ausbildungszulagen, die ebenfalls im Familienzulagengesetz geregelt sind. Diese sind höher als die Kinderzulagen, weil die nachobligatorische Ausbildung mit höheren Kosten verbunden ist.

Auch hier folgt der Nationalrat dem Bundesrat. Künftig sollen diese Zulagen bereits ab 15 Jahren ausgerichtet werden können. Heute gilt die untere Altersgrenze 16.

Es sei davon auszugehen, dass eine weitere Senkung der Altersgrenze kaum Auswirkungen habe, kritisierte der Zuger SVP-Nationalrat Thomas Aeschi. «Weniger als rund 1 Prozent aller in der Schweiz lebenden Kinder würden von einer solchen Regel profitieren.»

Er fand mit seinem Anliegen Gehör. Eine Mitte-Rechts-Mehrheit folgte in diesem Punkt dem Bundesrat.

Ferner will der Nationalrat wie der Bundesrat eine gesetzliche Grundlage für Finanzhilfen an Familienorganisationen schaffen. Solche Zahlungen würden seit 1949 geleistet. Zurzeit beliefen sie sich auf 2 Millionen Franken im Jahr.

Jährliche Mehrausgaben von 16 Millionen Franken

Die Familienzulagen für alleinstehende und arbeitslose Mütter fallen laut Innenminister Alain Berset finanziell marginal ins Gewicht. Die Änderung bei den Ausbildungszulagen habe jährliche Mehrausgaben von rund 16 Millionen Franken zur Folge. Als nächstes entscheidet der Ständerat über die Vorlage.

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